Das in top agrar 8/2018 auf Seite 31 veröffentlichte Interview mit Rechtsanwalt Franz-Christoph Michel erweckt den Eindruck, dass der Bundesgerichtshof (BGH) bereits ein Urteil zur strittigen Windkraftklausel der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) gefällt habe. Die BVVG hat die Redaktion darauf hingewiesen, dass das so nicht richtig ist. Am 13.7.2018 hat zwar die mündliche Verhandlung stattgefunden, bei der Rechtsanwalt Michel anwesend war. Die BVVG schreibt dazu: „Es ist nicht richtig, dass bereits ein Urteil des BGH zur Frage der sog. Windklausel bzw. zu einem entsprechenden Rückkaufrecht der BVVG bei Verträgen, die auf der Grundlage des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung abgeschlossen wurden, ergangen ist. In dem Verfahren V ZR 12/17, an dem die BVVG als Partei beteiligt ist, fand am 13.07.2018 „lediglich“ ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt – der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde nach Beratung des Gerichts erst auf den 14.9.2018 bestimmt.“
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