Zu meinem landwirtschaftlichen Betrieb gehören 19 Ferienwohnungen. Seit 2003 habe ich für diese eine Ertragsausfallversicherung. Als Ausfallgründe sind dort Strom, Wasser, Gas, Elektronik und unbekannte Gefahren aufgeführt. Meine Frage ist nun, ob der aktuelle Coronalockdown als Grund für einen Ertragsausfall gilt?
Zu meinem landwirtschaftlichen Betrieb gehören 19 Ferienwohnungen. Seit 2003 habe ich für diese eine Ertragsausfallversicherung. Als Ausfallgründe sind dort Strom, Wasser, Gas, Elektronik und unbekannte Gefahren aufgeführt. Meine Frage ist nun, ob der aktuelle Coronalockdown als Grund für einen Ertragsausfall gilt?
Die angesprochene Ertragsausfallversicherung beinhaltet keine Absicherung für Coronaschäden. Dafür bräuchten Sie eine separate Betriebsschließungsversicherung. Nur dort wären Coronarisiken möglicherweise versichert. Eine derartige Versicherung greift, wenn die Behörden den Betrieb wegen einer versicherten meldepflichtigen Krankheit schließen. Diese Absicherung ist in der Regel aber nur bei Hotels, Gaststätten, Restaurants oder ähnlichen Betrieben üblich. Für Vermieter sind Betriebsschließungsversicherungen in der Regel nicht vorgesehen.
Allerdings ist es auch bei diesem Versicherungsangebot bisher noch strittig, ob sie bei einer Betriebsschließung aufgrund der Coronapandemie greift, da das SARS-CoV-2-Virus ein neuartiges Virus ist.
Bernhard Post, WLV,
Saerbeck