Wir haben einen Wald an der Autobahn liegen. Dort steht als Begrenzung ein Wildzaun. Die Autobahnmeisterei will nun den Zaun erneuern und hat dafür eine Firma engagiert. Müssen wir es dulden, dass die Firma unseren Weg durch den Wald nutzt und Bäume umsägt? Was können wir als Entschädigung verlangen?
Wir haben einen Wald an der Autobahn liegen. Dort steht als Begrenzung ein Wildzaun. Die Autobahnmeisterei will nun den Zaun erneuern und hat dafür eine Firma engagiert. Müssen wir es dulden, dass die Firma unseren Weg durch den Wald nutzt und Bäume umsägt? Was können wir als Entschädigung verlangen?
Normal müssen Sie es nicht akzeptieren, wenn andere Personen Ihr Grundstück betreten. Anders sieht es aus, wenn eine Duldungspflicht besteht. Hier sollten Sie im Grundbuch schauen, ob dort ein Wegerecht für die Autobahnmeisterei eingetragen wurde.
Da das Grundstück von der Autobahn aus wahrscheinlich nicht zugänglich ist, könnte auch ein Notwegerecht für die Autobahnmeisterei bestehen. Insofern ist es wahrscheinlich, dass Sie eine Nutzung dulden müssen.
Trotzdem muss die Autobahnmeisterei schonend vorgehen. Fällen die ausführenden Firmen Ihre Bäume, ist das kein schonendes Vorgehen. Vor allem, wenn die Autobahnmeisterei mit anderen Maschinen an den Zaun kommen würde, ohne die Bäume zu fällen. Für die gefällten Bäume können Sie dann eine Entschädigung verlangen.
Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach verschiedenen Faktoren. Können Sie das Holz noch verkaufen? Haben Sie andere wirtschaftliche Einbußen durch die Fällung? Wie häufig nutzen die Firmen den Weg? Unser Tipp: Sprechen Sie mit der Autobahnmeisterei. Halten Sie die getroffenen Vereinbarungen schriftlich fest. So haben sie einen schriftlichen Nachweis, falls es zum Streit kommt.
RA Dr. Manuel Brunner,
Wolter Hoppenberg, Hamm