Ich habe auf den Dächern meiner Schweineställe im Außenbereich PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 30 kW installiert. Da ich in der Schweinemast einen Energiebedarf (Lüftung, Mahl- und Mischanlage etc.) von ca. 50000 kWh im Jahr habe, würde ich gerne eine weitere PV-Anlage mit ca. 20 kW und Batteriespeicher für den Eigenverbrauch installieren. Nach Auskunft meines Netzbetreibers ist eine weitere PV-Anlage an meinem Hausanschluss nur möglich, wenn ich auf meine Kosten ein Niederspannungskabel bis zum nächstmöglichen Verknüpfungspunkt im Dorfkern verlegen lasse. Der Anschluss liegt über 900m entfernt, mögliche Leitungsverluste soll ich tragen. Darf der Netzbetreiber mir die Anlage am bestehenden Hausanschluss verwehren, auch wenn ich technisch sicherstelle, dass zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 kW elektrische Leistung im Netz ankommen?
Sie müssen den weiteren Kabelweg, den der Netzbetreiber fordert, akzeptieren. Denn für Anlagen mit mehr als 30 kW haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Hausanschluss, wenn dort das Netz voll ist. Im EEG heißt es, dass bei Anlagen mit einer Gesamtleistung bis 30 kW der Hausanschlusspunkt der richtige Verknüpfungspunkt ist. Die 30 kW-Grenze ist hierbei die installierte Leistung, die sich bei PV-Anlagen auf die Modulleistung bezieht. Es ist nicht die Leistung, die am Ende über den Wechselrichter im Netz ankommt – obwohl faktisch nie mehr als die (niedrigere) Wechselrichterleistung eingespeist wird.Verträge, in denen der Hausanschluss als Einspeisepunkt steht, sind gesetzlich zulässig, aber selten, weil der Netzbetreiber solche Regelungen nicht eingehen muss. Dr. Helmut Loibl, Paluka Sobola Loibl & Partner, Regensburg