Ich will einen neuen Milchviehstall mit neuem Melkstand bauen. Das Bauamt verlangt eine Planänderung. Der Grund: Ich will das Waschwasser aus dem Melkstand in die Gülle leiten. Das wäre verboten.
Muss ich jetzt das Waschwasser gesondert auffangen?
Muss ich jetzt das Waschwasser gesondert auffangen?
Das Bauamt ist im Unrecht und darf keine Planänderung verlangen. Sie dürfen das Waschwasser aus dem Melkstand in die Güllegrube einleiten. In der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen steht zwar, dass in „Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)“ nur bestimmte Stoffe gelagert werden dürfen. Waschwasser steht dort nicht. Allerdings haben sich Bund und Länder Ende 2017 darauf geeinigt, dass Landwirte das Waschwasser aus dem Melkstand weiterhin in die Güllegrube einleiten dürfen. Die Anlagen verlieren dann nicht ihren Status als JGS-Anlage.
Bund und Länder haben das in dem Papier „Zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmte Hinweise zur Interpretation und Umsetzung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“ ausdrücklich festgehalten.
Vermutlich werden die Länder die Stoffliste bei einer künftigen Änderung der Verordnung um den Stoff „Melkwasser“ erweitern, falls dieses in geringem Umfang eingeleitet wird.
RA Jens Fickendey-Engels, Kanzlei Lauprecht, Kiel