Beim Bild auf Seite 67 fällt auf, dass es keine konsequente Aussage enthält:
- Schutzbrille: Ja – Spritzer könnten die Augen schädigen;
- Schutzhandschuhe: Ja – ätzende Chemikalien können die Haut an den Händen schädigen;
- Schuhe werden nicht abgebildet, es ist jedoch anzunehmen, dass es sich um festes Schuhwerk und nicht um Sandalen handelt;
- nur wo bleibt der Schutz der Kleidung? Wenn die Gefahr besteht, dass Spritzer von Chemikalien die Augen verletzen könnten, dann ist auch die „Arbeitskleidung“ zu schützen. Denn auch ein späterer Kontakt mit den getroffenen Stellen kann noch zu Verletzungen führen. Auf der Abbildung hat der dargestellte Mann alltägliche Straßenkleidung an. Richtig wäre es in diesem Fall, wenn hier mindestens eine Schürze gezeigt bzw. getragen worden wäre. Ja, auch auf solche „Kleinigkeiten“ ist bei der kompletten Schutzausrüstung zu achten.
Klaus Glagau, 48157 Münster, Nordrhein-Westfalen