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Das neue Elterngeld Plus: Wer profitiert?

Lesezeit: 6 Minuten

Ab dem 1. Juli können Eltern das neue Elterngeld Plus beantragen. Das macht auch für Bauernfamilien eine Teilzeittätigkeit deutlich attraktiver.


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Mütter (und Väter), deren Kinder nach dem 30. Juni 2015 geboren werden, haben künftig mehr Wahlmöglichkeiten beim Elterngeld. Mit dem neuen Elterngeld Plus will der Gesetzgeber einen schnellen Wiedereinstieg in den Beruf unterstützen.


Bisher konnten Familien in den ersten 12 bzw. 14 Monaten nach Geburt des Kindes nur das Basis-Elterngeld von mindestens 300 € bis max. 1 800 € pro Monat beziehen. Falls sie in dieser Zeit ein Einkommen erzielten, schmälerte dieses unmittelbar das Elterngeld.


Das ändert sich nun. Beim neuen Elterngeld Plus können Mütter auch während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten. Die Bezugszeit des Elterngeldes verlängert sich dann, es bleibt aber in voller Summe erhalten. Es ist sogar möglich, das Basis-Elterngeld und das Elterngeld Plus miteinander zu kombinieren.


Welche Auswirkungen das für die Betroffenen hat und wie sich die verschiedenen Varianten und Kombinationen rechnen, haben wir uns angeschaut.


Basis-Elterngeld:

Ackerbauer Helmut Steil und seine Ehefrau Annegret (Namen frei erfunden) erwarten Mitte Juli ihr erstes Kind. Annegret Steil arbeitet zurzeit als Bankkauffrau. Je nachdem, wie sie das erste Jahr nach der Geburt gestalten möchte, hat sie beim Elterngeld nun mehrere Möglichkeiten:


Annegret Steil kann nach Ende des Mutterschutzes bis zum Ablauf des 12. Lebensmonats ihres Kindes das Basis-Elterngeld beziehen. Solange sie kein Einkommen erzielt, bekommt sie für jeden Monat das volle Elterngeld. Dieses beträgt in ihrem Fall 65 % von ihrem monatlichen Einkommen vor der Geburt des Kindes. Dabei zählt das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt abzüglich einer Steuer- und Sozialabgabenpauschale.


Bei Annegret Steil sind es 2 000 € pro Monat. Sie bekommt davon 65 %, also 1 300 € pro Monat als Elterngeld ausgezahlt. Insgesamt stehen ihr für 10 Monate damit 13 000 € Elterngeld zu, da sie in den ersten zwei Lebensmonaten ihres Kindes Mutterschaftsleistungen vom Arbeitgeber und der Krankenkasse bekommt.


Annegret Steil denkt darüber nach, sechs Monate nach Geburt des Kindes ihre Tätigkeit bei der Bank mit 20 Wochenstunden (1 000 €/Monat) wieder aufzunehmen. Die Betreuung des Babys könnte ihre Mutter übernehmen. Wenn die Bankkauffrau dann beim Basis-Elterngeld bleibt, wird ihr dieses gekürzt.


Für diese Kürzung wird ihr gesamter Teilzeitverdienst in den sechs Monaten von insgesamt 6 000 €, also 500 € pro Monat, vom Durchschnitts-Einkommen vor der Geburt abgezogen. Von der Einkommensdifferenz ersetzt das Elterngeld dann wiederum 65 %. Annegret Steil stehen dann neben ihrem Teilzeitgehalt insgesamt für zehn Monate jeweils 975 € Elterngeld zu.


So bekommt sie am Ende nur noch 9 750 € Elterngeld, 3 250 € weniger als beim Basis-Elterngeld ohne Teilzeittätigkeit (Übersicht 1). In dieser Variante lohnt sich der schnelle Wiedereinstieg in den Beruf also kaum.


Elterngeld Plus:

Besser fährt Annegret Steil, wenn sie bis zum 6. Lebensmonat ihres Kindes das Basis-Elterngeld wählt und ab dem 7. Lebensmonat auf das Elterngeld Plus umsattelt.


Das Elterngeld Plus berechnet sich grundsätzlich wie das Basis-Elterngeld. Es kann allerdings maximal halb so hoch sein wie das Basis-Elterngeld ohne Zuverdienst. Mindestens sind es also 150 € und höchstens 900 € Elterngeld Plus pro Monat. Dafür wird das Elterngeld Plus für maximal 24 Monate ausgezahlt, denn ein Basis-Elterngeld-Monat entspricht zwei Elterngeld Plus-Monaten. Voraussetzung für das Elterngeld Plus ist, wie auch beim Basis-Elterngeld, dass die Wochenarbeitszeit höchstens bei 30 Wochenstunden liegt.


Bei Annegret Steil beträgt das Elterngeld Plus 65 % der Differenz zwischen vorgeburtlichem Einkommen und dem Einkommen nach der Geburt. Ihr stehen dann also für den siebten bis 18. Lebensmonat 650 € Elterngeld Plus im Monat zu (Übersicht).


Insgesamt kommt die Bankkauffrau damit in 18 Monaten auf 13 000 € Elterngeld (vier Monate Basis und 12 Monate Elterngeld Plus). Das ist im Ergebnis ebenso viel wie sie an Basis-Elterngeld ohne Zuverdienst bekommen würde. Das zeigt auch Übersicht 1.


Minijob attraktiv:

Sie könnte aber auch zum Beispiel sechs Monate nach der Geburt ­ihres Kindes einen Minijob für 450 € im Monat ­aufnehmen.


Bliebe sie in diesem Fall beim Basis-Elterngeld, würde der Minijob ebenfalls ihr Elterngeld schmälern. Sie bekäme dann statt 1 300 € Elterngeld nur noch 1 154 € Elterngeld pro ­Monat. Insgesamt sind es dann für die zehn Monate nach dem Mutterschutz nur 11 540 € Elterngeld.


Deshalb ist Annegret Steil auch in diesem Fall gut beraten, ab dem siebten Lebensmonat Elterngeld Plus zu beantragen. Das sind in ihrem Fall 650 € pro Monat für insgesamt 12 Monate (maximal die Hälfte des Basis-Elterngeldes ohne Zuverdienst).


Zusammen mit dem Basis-Elterngeld aus dem ersten Lebenshalbjahr sind das aber insgesamt wieder 13 000 € – so viel, wie das Basis-Elterngeld ohne Zuverdienst. Die 450 € pro Monat für den Minijob kann Annegret Steil zusätzlich einstreichen (Übersicht).


Es ist übrigens auch möglich, das Elterngeld Plus ganz ohne Zuverdienst in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung bringt Familien vor allem steuerliche Vorteile und ersetzt die bisherige, für das Basis-Elterngeld geltende Verlängerungsmöglichkeit.


Wichtig: Ein gleichzeitiger Bezug von Basis-Elterngeld und Betreuungsgeld ist nach wie vor nicht möglich. Ab dem 15. Lebensmonat des Nachwuchses können Eltern jedoch das Elterngeld Plus und das Betreuungsgeld gleichzeitig ausgezahlt bekommen.


Für Landwirte:

Auch Annegret Steils Ehemann Helmut könnte übrigens das Elterngeld beantragen. Das plant er derzeit aber nicht.


Wenn er wollte, könnte er von der Geburt bis zum 14. Lebensmonat des Kindes zwei zusätzliche Partnermonate beantragen. Dafür müsste er die Arbeitszeit auf höchstens 30 Wochenstunden reduzieren, um Anspruch auf den Sockelbetrag von 300 € pro Monat zu erhalten. Der Betrag kann auf max. 1 800 € pro Monat steigen, wenn das monatliche Einkommen in den Bezugsmonaten erheblich geringer ausfällt als vor der Geburt des Kindes.


Wenn die Steils Elterngeld Plus beantragen, könnten sie vier Partnermonate in Anspruch nehmen. Diese können sie auch noch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes beanspruchen. Helmut Steil bekäme dann für vier Monate den halben Sockelbetrag von monatlich 150 € oder auch mehr (maximal 900 € pro Monat) bei einer entsprechenden Einkommensminderung.


Möglicher Vorteil: Helmut Steil könnte als Ackerbauer nun vier einkommensschwache Monate zur Geltung bringen und damit insgesamt mehr Elterngeld beziehen als bei zwei Partnermonaten mit Basis-Elterngeld. Für Milchviehbetriebe beispielsweise ist es allerdings schwieriger, vier einkommensschwache Monate zu wählen.


Denn bei Landwirten zählt das Einkommen laut Steuerbescheid aus dem Steuerjahr vor der Geburt, abzüglich einer Steuer- und Sozialabgabenpauschale. Zur Berechnung des Verdienstes während des Elterngeldbezugs ist dann eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Zeiten des Elterngeldbezugs erforderlich. Es gilt das Zuflussprinzip, d. h. alle Geldzuflüsse und -abflüsse sind gegeneinander aufzurechnen.


Wichtig: Auch für Landwirte als Arbeitgeber kann das neue Elterngeld Plus von Vorteil sein. Denn mit dem Elterngeld Plus kann eine Mitarbeiterin ohne finanzielle Verluste beim Elterngeld früher in den Job zurückkehren, und sei es mit einem Minijob.

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