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Lesezeit: 1 Minuten

Das Mindestlohngesetz sorgt seit Jahresbeginn für Unruhe auf den Betrieben. Prüfen auch Sie jetzt die Fragen, die Betriebsleiter in der Praxis am meisten beschäftigen:


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  • Minijobber/geringfügig Beschäftigte: Muss ich die Stundenzahl einvernehmlich senken, weil sonst die Grenze von 450 € pro Monat überschritten wird?
  • Lohnzulagen: Macht es Sinn, diese einvernehmlich in „normalen“ Arbeitslohn umzuwandeln, damit sie auf den Mindestlohn anrechenbar sind?
  • Weihnachtsgeld: Stimmt der ­Arbeitnehmer zu, dieses zu zwölfteln, damit es in jedem Monat zum Teil und nicht nur im November oder Dezember auf den Mindestlohn anrechenbar ist?
  • Kurzfristige Beschäftigung: Ab 1.1.2015 bis 31.12.2018 darf sie 70 Tage (bisher 50 Tage) oder 3 Monate (bisher 2 Monate) dauern. Die Sozialversicherungsfreiheit ist im Einzelfall zu prüfen.

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