Das Mindestlohngesetz sorgt seit Jahresbeginn für Unruhe auf den Betrieben. Prüfen auch Sie jetzt die Fragen, die Betriebsleiter in der Praxis am meisten beschäftigen:
- Minijobber/geringfügig Beschäftigte: Muss ich die Stundenzahl einvernehmlich senken, weil sonst die Grenze von 450 € pro Monat überschritten wird?
- Lohnzulagen: Macht es Sinn, diese einvernehmlich in „normalen“ Arbeitslohn umzuwandeln, damit sie auf den Mindestlohn anrechenbar sind?
- Weihnachtsgeld: Stimmt der Arbeitnehmer zu, dieses zu zwölfteln, damit es in jedem Monat zum Teil und nicht nur im November oder Dezember auf den Mindestlohn anrechenbar ist?
- Kurzfristige Beschäftigung: Ab 1.1.2015 bis 31.12.2018 darf sie 70 Tage (bisher 50 Tage) oder 3 Monate (bisher 2 Monate) dauern. Die Sozialversicherungsfreiheit ist im Einzelfall zu prüfen.