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Den Jäger verjagen?

Lesezeit: 1 Minuten

Ein Jäger hat einen Hochsitz auf meinem Feld stehen. Das habe ich allerdings erst bei einer Flächenvermessung 2013 bemerkt. Kann ich verlangen, dass er den Hochsitz auf seine Kosten abbaut?


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Auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen müssen Grundstückseigentümer Hochsitze nur dann dulden, wenn dies zumutbar ist und sie außerdem eine angemessene Entschädigung dafür erhalten. Das ist in den meisten Landesjagdgesetzen so geregelt. So wäre beispielsweise ein Hochsitz mitten auf dem Acker unzumutbar, weil die Bewirtschaftung des Ackers damit unangemessen erschwert wird. Am Feldrand hingegen werden Sie den Hochsitz in der Regel dulden müssen. Als Entschädigung sind pro Hochsitz und Jahr 10 bis 30 Euro üblich. Im Streitfall muss die untere Jagdbehörde über die Höhe entscheiden.

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