Die AFP-Förderung ist mit vielen Nebenbedingungen verbunden:
- GV-Grenze: Einige Bundesländer haben die Förderung an eine Großvieheinheitengrenze (GV) gekoppelt. Eine Förderung erhalten Sie nur, wenn Sie nach dem Neubau nicht mehr als 2 GV/ha selbstbewirtschafteter Fläche halten. Diese Vorgabe gilt je Land mind. fünf Jahre lang und muss tagesgenau eingehalten werden. Verstoßen Sie dagegen, verlangen die Behörden möglicherweise die komplette Förderung zurück.
- Antragszeiten: In einigen Bundesländern können Sie nur einmal pro Jahr zu einem bestimmten Stichtag einen Förderantrag einreichen. Verpassen Sie diesen, müssen Sie ein Jahr lang warten.
- Einkommen: Die Summe der positiven Einkünfte darf im Schnitt der letzten drei Einkommenssteuerbescheide gewisse Grenzen nicht überschreiten. In NRW sind es z.B. 130000 € bei Verheirateten.
- Zweckbindung: Wer einen AFP-Stall baut, bindet sich daran auf lange Zeit. Denn Sie dürfen das Gebäude zwölf Jahre lang nicht umwidmen. Verstoßen Sie dagegen, müssen Sie einen Teil des Zuschusses zurückzahlen. Ein Eigentümerwechsel oder eine Hofübergabe sind nur mit vorheriger Zustimmung der Behörde möglich.
- AFP-Betreuer: Wer einen AFP-Stall baut, muss einen Baubetreuer arrangieren. Dafür fallen zusätzliche Kosten von 10000 bis 20000 € an. Ab einer Bausumme von 100000 € erstatten die Behörden Kosten für den Betreuer aber teilweise.
- Bestandsobergrenzen: In einigen Ländern gibt es Bestandsobergrenzen.
- Güllelagerkapazität: Oft ist die Förderung an eine Güllelagerkapazität von mind. neun Monaten gekoppelt. Ohne AFP-Förderung sind es hingegen meistens „nur“ sechs Monate, einige Länder verlangen aber schon längere Lagerzeiten.
- Zeitaufwand: Wer eine Förderung in Anspruch nehmen will, darf den Aufwand und die Bürokratie nicht unterschätzen.