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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Der Preis der Prämie

Lesezeit: 17 Minuten

V iele Prämienrechte werden künftig mit der Fläche zum jeweiligen Bewirtschafter wandern. Das heißt: Mit der Fläche pachten aufstockungswillige Betriebe auch den zugehörigen Zahlungsanspruch wenn sie sich denn mit dem Verpächter über einen angemessenen Preis für Fläche plus Prämienrecht einigen können (siehe Thema des Monats, Seite 3). Daneben sind die Zahlungsansprüche ab 2006 aber auch frei handelbar. Sie können also ohne Fläche an einen anderen Bewirtschafter veräußert werden. Dies führt dazu, dass künftig vermehrt ? Flächen ohne Zahlungsansprüche zum Kauf oder zur Pacht anstehen ? und umgekehrt Zahlungsansprüche ohne Fläche zum Kauf angeboten werden. In diesen Fällen müssen wachstumswillige Betriebe neben dem Kauf oder der Pacht von Flächen auch über einen gezielten Erwerb von Zahlungsansprüchen nachdenken. Die Frage ist nur: Zu welchem Preis? Welchen Wert haben die Zahlungsansprüche? Um den Wert von Zahlungsansprüchen zu ermitteln, gibt es zwei unterschiedliche Ansätze: ? Der einzelne Landwirt kann für sich individuelle Entscheidungswerte kalkulieren. Diese beantworten die Frage: Wie viel darf ich bei einem Kauf maximal bieten oder wie viel muss ich bei einem Verkauf mindestens fordern, um mich wirtschaftlich nicht schlechter zu stellen, als bei einem Verzicht auf den Handel? ? Daneben werden sich ab 2006 aber auch echte Marktwerte einstellen. Letztlich werden Angebot und Nachfrage über die Preise von Zahlungsansprüchen entscheiden. Märkte lassen sich aber nicht berechnen das demonstriert jeden Tag die Börse. Märkte lassen sich nur beobachten. Im vorliegenden Fall gibt es den Markt noch nicht, weil das Produkt Zahlungsansprüche noch nicht auf dem Markt ist. Doch zumindest die Rahmenbedingungen sind inzwischen einigermaßen klar. Da- raus lassen sich erste Prognosen über die mögliche Markt- und Preisentwicklung ableiten. Zunächst könnte man vermuten, dass sich der Markt für Zahlungsansprüche ähnlich entwickeln wird wie die Pachtmärkte oder die Märkte für Lieferrechte (Milch, Zucker). Diese sind regelmäßig überzeichnet die Nachfrage ist größer als das Angebot. Die Folge: Die Preise liegen oft deutlich über dem, was betriebswirtschaftlich sinnvoll erscheint. Das liegt daran, dass aufstockungswillige Betriebe ihre Gebote für zusätzliche Pachtflächen oder Lieferrechte auf der Grundlage von knapp bemessenen kurzfristigen Grenzkosten und nicht mit Vollkosten kalkulieren. Der Erwerb von Zahlungsansprüchen ist jedoch ein reines Finanz- oder Geldgeschäft. Die landwirtschaftliche Produktion sie ist ja entkoppelt! wird von dem Geschäft mit Zahlungsansprüchen nicht berührt. Für Geldgeschäfte gibt es keine Grenzkostenbetrachtung: Die ersten zusätzlich erworbenen Zahlungsansprüche können wirtschaftlich nicht besser verwertet werden als die letzten beim Kauf eines großen Pakets! Daher sind überzogene Preise hier weniger zu erwarten als auf den Pachtmärkten für Ackerflächen oder an der Milchquotenbörse. Angebot und Nachfrage am Prämienmarkt Zu einer Marktanalyse gehört zunächst eine Analyse der Marktteilnehmer: Wer wird kaufen? Wer wird verkaufen? Als potenzielle Käufer kommen vor allem Landwirte in Frage, die nach 2005 Flächen erwerben oder zupachten und dabei von ihren Wirtschaftsvorgängern aus welchen Gründen auch immer nicht die Zahlungsansprüche übertragen bekommen. Darüber hinaus könnten Grünlandbetriebe am Erwerb von Acker-Zahlungsansprüchen interessiert sein, sofern sie selbst nicht über hohe betriebsindividuelle Prämienanteile (top-ups) verfügen. Sie könnten dann bis 2013 die höheren Acker-Zahlungsansprüche auf ihren Grünlandflächen aktivieren. Ihre vorhandenen Grünlandprämienrechte verkaufen sie (falls es Nachfrager gibt), oder sie lassen sie ruhen und verfallen. Als weitere Interessenten kommen Bewirtschafter von Neulandflächen (Tagebaugebiete) in Frage, aber auch Personen, die den Antrag 2005 versäumt haben. Mögliche Verkäufer von Zahlungsansprüchen sind ? Landwirte, die Pachtflächen zurückgeben und ihre Zahlungsansprüche zurückbehalten; ? Landwirte, die nach 2005 Flächen abgeben (verkaufen oder verpachten) und ebenfalls ihre Zahlungsansprüche zurückbehalten; ? Landwirte, die von einem Landentzug durch Bebauung und Verkehrsflächen betroffen sind; ? Betriebe mit Liquditätsproblemen, die ihre Zahlungsansprüche durch Verkauf zu Geld machen wollen. Wenn Zahlungsansprüche gehortet werden Die künftige Preisentwicklung am Prämienmarkt wird stark davon abhängen, ob die Nachfrage oder das Angebot an Zahlungsansprüchen überwiegt. Auf der einen Seite verliert die deutsche Landwirtschaft jährlich, so die Schätzung, rund 40 000 ha Fläche u.a. für Wohnungs- und Straßenbau. Daraus ergibt sich ein jährlich um 40 000 Zahlungsansprüche wachsender Überschuss am Markt. Dies ließe darauf schließen, dass sich sehr schnell sehr geringe Preise einstellen werden. Jedoch ist dieser Flächenentzug und damit der Prämienrechte- Überschuss regional sehr unterschiedlich verteilt. Ob und wie sich dies auf die Preisbildung in den einzelnen Übertragungsregionen auswirken wird, bleibt abzuwarten. Auf der anderen Seite ist aber auch mit einer Marktverknappung durch Pächter zu rechnen, die nach dem Verlust ihrer Pachtfläche im Jahr 2005 und später ihre Zahlungsansprüche zunächst zurückbehalten und nicht an ihren Wirtschaftsnachfolger weiterreichen. Sie setzen auf einen besseren Verkaufszeitpunkt oder horten die Zahlungsansprüche, um bessere Karten im Wettbewerb um frei werdende Pachtflächen ohne Zahlungsansprüche zu haben. Sie können dann nämlich für solche Flächen eine höhere Pacht bieten, weil sie mit der Aktivierung ihrer freien Zahlungsansprüche zusätzliche Erträge erzielen können. Die folgende Schätzung zeigt, in welchem Umfang das Horten von Zahlungsansprüchen den Prämienmarkt beeinflussen könnte: Die gesamte landwirtschaftliche und mit Zahlungsansprüchen versehene Nutzfläche beträgt in Deutschland rund 18 Mio. ha. Wir unterstellen vereinfacht, dass rund 50 % der Fläche verpachtet sind, also 9 Mio. ha. Das durchschnittliche Pachtverhältnis soll einschließlich Verlängerun- gen rund 20 Jahre halten. Danach stünden jährlich 5 % der Pachtfläche zur Neuverpachtung an, also 450 000 ha. Wenn man nun unterstellt, dass 50 % der Pächter bei ihrem Flächenverlust ihre Zahlungsansprüche horten würden, ergibt sich eine Marktverknappung von 225 000 Zahlungsansprüchen. Bei nur 40 000 frei werdenden Zahlungsansprüche wegen des Flächenentzugs wäre also vorerst mit einem deutlichen Nach- frageüberhang zu rechnen. Hinzu kommt, dass für manche Betriebe der Tausch von Grünland- gegen Ackerzahlungsansprüche interessant sein wird. Dies schafft zusätz- liche Nachfrage, zumal sich der Verfall von zeitweise nicht genutzten Prämienrechten durch Rotation vermeiden lässt. Daneben gibt es weitere Faktoren, die die Preise in die eine oder andere Richtung beeinflussen können. Für tendenziell niedrige Preise sprechen weitere Überschüsse durch Mehrfachausgabe von Zahlungsansprüchen aufgrund der Härtefallregelungen, ferner der Liquiditätsbedarf vieler Betriebe und die allgemeine Erwartung mittelfristig fallender Preise. Letztlich handelt es sich um eine Geldanlage mit einer verminderten Attraktivität, weil die künftige Entwicklung der Kapitalrückflüsse (Prämien) unsicher und die Zahlungsansprüche gegenüber Wertpapieren schwieriger handel- und austauschbar sind. Erst knapp, dann billiger? Fassen wir die bisherigen Überlegungen zur möglichen Entwicklung am Prämienmarkt kurz zusammen: ? In den ersten Jahren ist mit einer Knappheit und damit einer Preisbildung für die Zahlungsansprüche zu rechnen. ? Langfristig ist jedoch eher aufgrund des Flächenentzugs und der daraus resultierenden Überschussbildung mit fallenden Preisen zu rechnen, so dass auf lange Sicht nur noch Anerkennungspreise für Zahlungsansprüche zu erwarten sind. Ob der Zeitpunkt quasi wertloser Zahlungsansprüche im Jahr 2013, etwas früher oder etwas später erreicht wird, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Das Horten von Zahlungsansprüchen wird der Überschussbildung durch Flächenentzug nicht dauerhaft entgegenwirken, weil hierbei die Zahlungsansprüche nur zeitweilig, aber nicht dauerhaft vom Markt genommen werden. Ein dauerhaftes Horten ist wirtschaftlich unvernünftig, da Erträge verloren gehen und langfristig mit fallenden Preisen zu rechnen ist. Diese Prognose beruht allerdings auf der Annahme, dass die EU keine Maßnahmen ergreifen wird, um die Märkte etwa durch Kürzung der Anzahl der Zahlungsansprüche oder durch Aufkauf künstlich zu beeinflussen. Die Erfahrung lehrt: Bis 2013 kann sich noch einiges ändern Wie müssen nun Landwirte rechnen, die sich demnächst für den Erwerb von Zahlungsansprüchen interessieren? Unter der Annahme, dass die Zahlungsansprüche bis 2013 knapp bleiben werden, lässt sich ein maximaler Kaufpreis kalkulieren. Wie man dabei vorgehen muss, zeigt Übersicht 1 am Beispiel Niedersachsen. Dort wird mit einer Ackerprämie in Höhe von 259 E/ha gerechnet, die bis 2013 auf 326 E/ha steigen soll (die endgültigen Beträge liegen aber bekanntlich noch nicht fest!). Abzuziehen von diesen Beträgen sind als erstes die Kürzungen durch Modulation und nationale Reserve. Weitere Prämienkürzungen drohen in den nächsten Jahren u.a. durch die so genannte Haushaltsdisziplin der EU. Dies ist ein erhebliches Risiko, das wir durch entsprechende Abschläge berücksichtigt haben. Die verbleibenden Prämienbeträge sind dann Jahr für Jahr abzuzinsen und bis zum Jahr 2013 zu addieren. So ergibt sich in Übersicht 1 für Ackerland in Niedersachsen der Barwert des Zahlungsstroms in Höhe von 1 500 E bei einem Zinssatz von 4 %. Das Ergebnis ist wie folgt zu interpretieren: Wenn Sie für den Antrag 2006 einen Zahlungsanspruch in Niedersachsen für 1 500 E erwerben, verzinst sich Ihr gebundenes Kapital bis 2013 mit 4 %. Es handelt sich um ein reines Finanzinvestment. Es gibt keinen Bezug zur landwirtschaftlichen Produktion und damit auch keinen Vergleich zum Erwerb von Milchquoten oder Zuckerrüben-Lieferrechten. Vielmehr müssen Sie die Rendite mit alternativen Anlagemöglichkeiten (z. B. festverzinsliche Wertpapiere oder Aktien) oder mit den Kosten der Kapitalbeschaffung (Fremdkapitalzinsen) vergleichen. Wer bessere Anlagemöglichkeiten kennt oder höhere Fremdkapitalkosten als 4 % hat, muss den Barwert mit einem höheren Zinssatz kalkulieren. Der maximale Kaufpreis fällt dann deutlich geringer aus! Wir haben die gleiche Rechnung Kauf von Ackerzahlungsansprüchen in 2006 für alle übrigen Übertragungsregionen durchgeführt. Ergebnis: In Brandenburg ergeben sich Barwerte von 1 582 E/ha, in Nordrhein-Westfalen von 1 686 E/ha, in Bayern 1 750 E/ha und in Baden-Württemberg 1 786 E/ha. An der Spitze rangieren Sachsen-Anhalt mit 1 922 E/ha und Thüringen mit 1 932 E/ha. Aber wie gesagt: Diese relativ hohen Barwerte unterstellen, dass die Zahlungsansprüche bis 2013 knapp und damit relativ teuer bleiben werden. Dies ist aber keineswegs sicher. Viele Beobachter erwarten vielmehr, dass die Marktpreise für Prämienrechte mehr oder weniger rasch sinken werden. Dann hätten Käufer, die jetzt auf der Basis der kalkulierten Barwerte einsteigen, nachträglich ein schlechtes Geschäft gemacht. Hinzu kommt das erhebliche Politikrisiko bis 2013. Niemand weiß, ob die EU die Zahlungen nicht deutlich stärker kürzen wird (siehe Blair-Initiative). Dieses Risiko trägt allein der Käufer von Zahlungsansprüchen. Wer hier pessimistisch ist, sollte bei seiner Kalkulation noch deutlich höhere Risikoabschläge vornehmen. Wo liegt die Untergrenze für Verkäufer? Die nächste Frage ist nun, ob es auch eine Preisuntergrenze beim Kauf bzw. Verkauf von Zahlungsansprüchen gibt. Dabei ist zu überlegen, ab welchem Preis z. B. Grünlandbetriebe, die über keine top-ups verfügen (z. B. Pferdehalter, Färsenaufzuchtbetriebe), Interesse zeigen dürften, Ackerzahlungsansprüche zu erwerben, um diese auf ihren Grünlandflächen zu aktivieren. Das Gleiche gilt für Ackerbaubetriebe, die zusätzlich über kleinere Grünlandflächen verfügen. Wie diese Betriebe kalkulieren müssen, zeigt Übersicht 2. Dabei ist unterstellt, dass die frei werdenden Grünland-Zahlungsansprüche ungenutzt bleiben, also nicht anderweitig verwertet werden können. Ergebnis: Bei einem Zinssatz von 6 % ergibt sich ein Barwert von rund 600 E. Da 6 % unter Berücksichtigung der Risiken dieses Geschäfts eine angemessene Rendite sind, dürften solche Grünlandbetriebe ohne top-ups bei einem Preis um oder unter 600 E Kaufinteresse zeigen. Damit könnten 600 E als Preisuntergrenze betrachtet werden, an der sich mögliche Verkäufer von Acker-Zahlungsansprüchen in Niedersachsen orientieren können. Nach dem gleichen Schema haben wir die kalkulatorischen Preisuntergrenzen für die übrigen Übertragungsregionen ermittelt. Ergebnis: Nordrhein-Westfalen läge bei knapp 730 E/ha, Brandenburg bei 862 E/ha, Bayern bei 887 E/ha, alle übrigen Regionen zwischen rund 1 000 und in der Spitze 1 170 E/ha (Thüringen). Der Preis von top-ups Bisher haben wir nur die möglichen Preise für reine Ackerzahlungsansprüche ohne betriebsindividuelle Zuschläge (top-ups) kalkuliert. Für Niedersachsen ergibt sich dabei kalkulatorisch eine Preisspan-ne zwischen 600 E als Unter- und 1 500 E als Obergrenze. Dies gilt allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch tatsäch- lich entsprechende Nachfragergruppen Landwirte mit Flächen ohne Zahlungsansprüche und Grünlandflächen ohne oder mit geringen Prämienzuschlägen mit einer entsprechenden Zahlungsbereitschaft am Markt auftreten werden. Weiteres Problem: Viele Verkäufer werden ab 2006 Zahlungsansprüche mit unterschiedlich hohen top-ups anbieten. Diese sind immer untrennbar mit den Acker- oder Grünlandzahlungsansprüchen verbunden. Trotzdem sollten Sie den Preisaufschlag, den Sie als Käufer für solche top-ups maximal zahlen können, immer getrennt kalkulieren. Die Berechnung ist verhältnismäßig einfach, weil der Zeitraum und die Höhe der Zahlungen relativ sicher zu planen sind. Denn die top-ups bleiben vor den Abzügen für Modulation usw. bis 2009 gleich. Ab 2010 beginnt dann die Abschmelzung in Jahresschritten auf 90 %, dann 70 %, 40 % und 0 %. In Übersicht 3 haben wir den Wertzuschlag für ein top-up von 100 E bei einem Zinssatz von 6 % zum Antrag 2006 kalkuliert. Danach ergibt sich ein maximaler Preisaufschlag von 422 E. Dieses Ergebnis gilt nicht nur für Niedersachsen, sondern auch für alle anderen Regionen. Das heißt: Ein top-up, das Sie vor dem Antrag 2006 erwerben, wäre immer das 4,2-fache der Zahlung von 2005 wert. Bei einem Kauf vor dem Antrag 2007 gilt das 3,5-fache (also 350 E für ein top-up von 100 E). In den Folgejahren würde der so kalkulierte Wert für ein top-up von 100 E wie folgt aussehen: ? 2008 = 290 E (Zahlung von 2005 x Faktor 2,9) ? 2009 = 220 E (Faktor 2,2) ? 2010 = 140 E (Faktor 1,4) ? 2011 = 80 E (Faktor 0,8) ? 2012 = 30 E (Faktor 0,3) Diese Faktoren helfen Ihnen, wenn Ihnen demnächst erste Marktpreise für Zahlungsansprüche mit unterschiedlich hohen top-ups bekannt werden. Sie können dann sehr einfach Preisvergleiche anstellen, indem die genannten Preise um den Wertanteil der top-ups korrigiert werden. Wenn die Prämie die Pacht subventionieren muss Die ermittelte Preisobergrenze von rund 1 500 E für einen Ackerzahlungsanspruch in Niedersachsen ist zunächst ein rein kalkulatorischer Wert. Spannend ist deshalb die Frage, wer eigentlich als Käufer zu diesem Preis in Frage kommen könnte. Dies werden im wesentlichen Pächter sein, die Flächen ohne Zahlungsansprüche übernommen haben oder übernehmen wollen. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen für diese Käufergruppe kalkulieren wir für zwei unterschiedliche Betriebe bzw. Standorte durch: Erster Fall: Ein Ackerbaubetrieb auf einem Hochertragsstandort. Das Ertragsniveau liegt bei 100 dt/ha Getreide. Bei einem Getreidepreis von 11 E/dt ergibt sich eine Marktleistung von 1 100 E/ha. Nach Abzug von Direktkosten sowie Arbeits- und Allgemeinkosten verbleibt ein Ge- winn (vor Pacht und Flächenprämie!) von 200 E/ha. Die bislang marktübliche Pacht auf diesen Standort soll 450 E/ha betragen. Dann ergäbe sich nach Pacht ein Verlust von 250 E/ha. Das heißt: Eine Zupacht ohne Zahlungsansprüche zu alten Pachtkonditionen wäre nicht tragfähig. Deshalb wird der Pächter mit Recht auf eine Senkung des Pachtpreises drängen. Schließlich beruhte die bisher marktübliche Pacht auf der Annahme, dass mit der Fläche eine Flächenprämie von rund 350 E/ha beantragt werden konnte. Bei der Zupacht einer Fläche ohne Zahlungsanspruch müsste konsequenterweise die Pacht um die fehlende Flächenprämie verringert werden. Danach läge die angemessene Pacht in unserem Beispiel bei 100 E/ha. Für den Pächter verbliebe dann noch ein Gewinn von 100 E/ha, der eine Entlohnung der Unternehmertätigkeit gewährleistet, wie die folgende Rechnung zeigt: + Marktleistung (100 dt/ha) 1 100 E/ha Direktkosten 350 E/ha Arbeits- u. Allgemeinkosten 550 E/ha = Gewinn/Verlust (vor Pacht) 200 E/ha angepasste Pacht 100 E/ha = Gewinn (nach Pacht) 100 U/ha Fraglich ist allerdings, wie der Verpächter auf diesem hoch ertragreichen Standort bei einem Pachtgebot von 100 E/ha reagieren wird. Voraussichtlich recht ungehalten, um es vorsichtig auszudrücken. Denn er würde damit 350 E/ha an Pacht verlieren. Nur noch 540 statt 1 500 i! Nehmen wir deshalb an, dass sich Pächter und Verpächter schließlich auf einen Pachtpreis von 250 E/ha und damit einen Nachlass von 200 E/ha einigen werden. Die Folge für den Pächter ist, dass er die Pacht durch den noch zu erwerbenden Zahlungsanspruch bzw. die Flächenprämie um 150 E/ha subventionieren muss. Aufgrund dieser Quersubvention wird die Rendite beim Erwerb von Zahlungsansprüchen, den wir bislang isoliert als reines Finanzgeschäft betrachtet haben, deutlich geschmälert. Hier gilt die alte Weisheit, dass jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann. Daraus folgt: Wenn die Pacht subventioniert werden muss, muss der Zahlungsanspruch billiger werden! Wie massiv dies den möglichen Kaufpreis für Zahlungsansprüche drücken kann, zeigt Übersicht 4 wiederum für niedersächsische Verhältnisse. Im Beispiel muss eine überhöhte Pacht mit 150 E je ha und Jahr subventioniert werden. Der Barwert der verringerten Zahlungsströme beträgt dann nur noch etwa 540 E/ha (statt vorher über 1 500 E/ha!). Der Pächter kann also lediglich maximal rund 540 E/ha für die Ackerzahlungsansprüche bezahlen, wenn er sowohl aus der Pacht wie aus dem Kauf der Zahlungsansprüche eine angemessene Rendite erwirtschaften will. Unter den angenommenen Rahmenbedingungen ist also ein Kauf zum ursprünglich kalkulierten Maximalwert von 1 500 E völlig unwirtschaftlich. Prämie zum Nulltarif Noch dramatischer zeigt sich das Bild auf einem schwachen Standort mit einem Ertragsniveau von 50 dt/ha und einer Pacht von nur 80 E/ha. Der Verlust beträgt 260 E pro ha, wie die folgende Aufstellung zeigt: + Marktleistung 550 E/ha Direktkosten 300 E/ha Arbeits- u. Allgemeinkosten 430 E/ha = Gewinn/Verlust (vor Pacht) 180 E/ha bisherige Pacht 80 E/ha = Verlust (nach Pacht) 260 T/ha Hier wird deutlich, dass eine Quer- subvention durch die Zahlungsansprüche trotz knapp kalkulierter Produktionskosten zwingend ist. Sonst wäre die Pacht selbst beim Pachtpreis 0 E unwirtschaftlich. Unter der Annahme einer auf 30 E/ha reduzierten Pacht beträgt die notwendige Subvention rund 250 E/ha, damit der Pächter noch einen Unternehmergewinn von 40 E/ha schafft. Wird auf dieser Grundlage der maximale Kaufpreis erneut kalkuliert, so zeigt sich in Übersicht 5, dass auf diesem Standort der Kauf von Zahlungsansprüchen in Kombination mit der Aufrechterhaltung der ackerbaulichen Produktion unwirtschaftlich ist: Der Pächter müsste noch 130 E je Zahlungsanspruch hinzu bekommen, damit Kauf und Pacht rentabel sind. Ohne diese Zahlungsansprüche ist eine Pacht auch zum Nulltarif unwirtschaftlich. Bei Aufgabe der Produktion und Beschränkung auf eine Flächenpflege durch Mulchen ließe sich der Verlust und damit die notwendige Pachtsubvention so weit reduzieren, dass für Zahlungsansprüche ähnliche Preise wie für den Hochertragsstandort kalkuliert also um 500 E/ha gezahlt werden könnten. Wir halten fest Der Pachtpreis für Flächen ohne Zahlungsansprüche, die erstmals schon im neuen Pachtjahr 2005/06 angeboten werden dürften, muss neu kalkuliert werden. Allerdings rechnet niemand mit einer Reduzierung in Höhe der bisherigen Flächenprämie. Gegen diese einfache Rechnung sprechen nicht nur die große Nachfrage auf dem Pachtmarkt, sondern auch die Psychologie von Pächtern und Verpächtern sowie die Tatsache, dass sich auf schwachen Standorten rechnerisch Pachtpreise von unter Null ergeben würden. Damit werden die Prämien aus den Zahlungsansprüchen die Pacht regelmäßig subventionieren müssen! Dies sollten Sie bei Zupacht von Flächen ohne Zahlungsansprüche und dem gleichzeitig geplanten Erwerb von Prämienrechten unbedingt berücksichtigen. Der Kaufpreis für die Zahlungsansprüche muss dann deutlich geringer ausfallen als die kapitalisierte Flächenprämie! Die Zupacht von Flächen ohne Zahlungsansprüche und der Kauf von Zahlungsansprüchen sind immer als Koppelgeschäft zu betrachten. Auf schwachen Standorten ist eine Zupacht, verbunden mit dem gleichzeitigen Erwerb von Zahlungsansprüchen, oft nicht wirtschaftlich. Fazit deshalb: Der mögliche Käuferkreis für Ackerzahlungsansprüche ist kleiner als viele denken. Meist wird es sich um Pächter von prämienlosen Flächen handeln, die mit dem erworbenen Zahlungsanspruch ihre Pacht quersubventionieren müssen. Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht sollten sich deshalb die Kaufprei- se für Ackerzahlungsansprüche im Jahr 2006 mit den dargestellten regionalen Unterschieden deutlich unter 1 000 E/ha bewegen.

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