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Der Spar-Clou für Azubis

Lesezeit: 5 Minuten

Bei der Sparförderung ist der Staat immer noch recht spendabel. Davon können vor allem Ihre Kinder während der Ausbildung profitieren. In dieser Zeit bleiben sie in der Regel weit unter den festgelegten Einkommensgrenzen. Somit können sie die volle Sparförderung nutzen. Nicht selten winken dabei zweistellige Renditen. Davon können Sparer sonst nur träumen. Das Stichwort heißt: Vermögenswirksames Sparen (VL-Sparen). Auch jeder Azubi kann einen speziellen VL-Sparvertrag abschließen. Der Staat fördert dabei sowohl das Bausparen als auch das Sparen mit Aktienfonds: ? Der Aktienfonds-Sparplan: Die maximal geförderte Sparsumme beträgt hier 400 E pro Jahr. Dazu gewährt der Staat dann eine Arbeitnehmer-Zulage von 18 % oder maximal 72 E/Jahr in Westdeutschland. In den neuen Bundesländern beträgt die Zulage 22 % bzw. höchstens 88 E/Jahr. Durch die besonders hohe Zulage will der Staat die Arbeitnehmer gezielt für die Börse bzw. das Aktiensparen interessieren. Die hohe Zulage soll die Risiken abpuffern, die sich bei Kursverlusten ergeben können. Läuft die Börse gut, winken dagegen dem VL-Sparer neben der staatlichen Zulage noch zusätzliche Kursgewinne. ? Der Bauspar-Plan: Azubis, die lieber klassisch und ohne Risiko sparen, sollten sich für die Bauspar-Variante entscheiden. Hier gibt es 9% Arbeitnehmer- Sparzulage auf eine maximale Sparsumme von 470 E/Jahr. Das heißt: Wenn für einen Azubi rund 40 E im Monat in einen VLBausparplan eingezahlt werden, gibt der Fiskus am Jahresende jeweils 43 E dazu. Ob und wie lukrativ ein solcher Sparplan ist, hängt u.a. davon ab, welchen Teil der monatlichen Sparrate von 40 E der Azubi aus eigenem Einkommen leisten muss, und wie viel der Arbeitgeber als vermögenswirksame Leistung dazu gibt. Dies ist von Branche zu Branche unterschiedlich und nicht verpflichtend. Die Spanne in der Praxis reicht von brutto 6,65 E Arbeitgeber- Anteil (u.a. öffentlicher Dienst) bis 40 E im Monat (Banken und Versicherungen). In unserem Beispiel (siehe Übersicht) überweist der Arbeitgeber monatlich 13,29 E, die restlichen 26,71 E zahlt der Azubi selbst. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Wenn die vollen sieben Jahre so lange laufen alle VL-Sparverträge durchgezahlt werden, kann der Azubi am Ende über ein Guthaben von 4 072,60 E verfügen. Davon hat er selbst nur 2 243,64 E eingezahlt. Der Rest sind Zinsen, Arbeitgeber- Anteil und staatliche Zulagen. Bezogen auf den Eigenanteil entspricht das einer Verzinsung von 16 bis 17 %! Solche Renditen hat keine andere Sparform zu bieten! Wichtig beim VL-Sparen ? Die Arbeitnehmer-Sparzulagen werden bis zu einer Einkommensgrenze von 17 900 E für Alleinstehende und 35 800 E für Verheiratete gewährt. Für Azubis also kein Problem. ? Die monatliche Sparsumme für den VL-Vertrag muss immer vom Arbeitgeber überwiesen werden. Dies gilt nicht nur für den Arbeitgeber-Anteil, sondern auch für den eigenen Sparbetrag des Azubis, der diesem vom Lohn einbehalten wird. ? Die Gutschrift der Arbeitnehmer- Sparzulagen erfolgt am Ende der Laufzeit eines VL-Sparvertrages, die mindestens sieben Jahre beträgt. ? Die Zuschüsse werden jedes Jahr mit der Einkommensteuererklärung beantragt. ? Nach sieben Jahren kann der Sparer frei über das Geld verfügen oder weiter sparen. Für Azubis, die nach drei Jahren ihre Ausbildung beenden, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können das VL-Sparen mit den staatlichen Zulagen fortsetzen, wenn sie weiterhin Arbeitnehmer sind und unter den Einkommensgrenzen bleiben. Ist das nicht der Fall, kann der Vertrag ruhen. Beispiel: Der Hofnachfolger kehrt nach der Ausbildung auf den elterlichen Betrieb zurück (ohne Arbeitsvertrag). Dann ist er kein Arbeitnehmer mehr und erhält deshalb auch keine weiteren Sparzulagen. Lösung: Der Vertrag ruht bis zum Ende der siebenjährigen Bindungsfrist. Dann erhält der Hofnachfolger das während der Azubi-Phase gesparte Geld einschließlich Zinsen und den Sparzulagen aus dieser Zeit ausgezahlt. Möchte ein VL-Sparer vorzeitig Geld vom VL-Sparkonto abheben, so ist dies möglich, führt aber zum Verlust aller staatlichen Zulagen. Wir halten fest VL-Sparen ist für Azubis besonders empfehlenswert, denn sie können die staatliche Förderung meist voll ausschöpfen. Ein attraktiveres Sparmodell lässt sich wohl kaum finden. Durch die staatlichen Zulagen und mögliche Arbeitgeber-Anteile stockt man die eigenen Sparbeiträge zu einem beachtlichen Startkapital auf. In den meisten Fällen entscheiden sich Azubis für eine Form des VL-Sparens (Aktienfonds oder Bausparen). Um alle staatlichen Zulagen auszuschöpfen, könne sie aber auch beides kombinieren. Dazu müssten sie allerdings schon 870 E im Jahr (einschließlich Arbeitgeber-Anteil) aufbringen (400 E Aktienfonds + 470 E Bausparplan). Wer zusätzlich die volle Wohnungsbauprämie von 8,8% mitnehmen will, müsste weitere 512 E im Jahr in einen Bausparvertrag einzahlen. Insgesamt ergäbe sich damit eine jährliche Sparsumme von 1382 E. Das ist vom schmalen Azubi-Lohn kaum zu leisten es sei denn, die Eltern (oder Großeltern) greifen dem Nachwuchs beim VL-Sparen finanziell unter die Arme. Günstiger können sie ihren Kindern jedenfalls nicht beim Aufbau eines kleinen Startkapitals helfen. Regina Kühr

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