Die Diskussion über das privilegierte Baurecht geht munter weiter. Jetzt hat das federführend zuständige Bundesbauministerium einen Referentenentwurf vorgelegt. Die Ministerialen von Bauminister Peter Ramsauer (57, CSU) wollen gewerbliche Ställe nur noch bis zu einer bestimmten Größe privilegieren. Sie schlagen vor, sich dabei an den Grenzen für die Umweltverträglichkeitsprüfung zu orientieren. Dann wäre bei 3 000 Mastschweinen, 600 Sauen, 800 Rindern oder 60 000 Legehennen Feierabend. Die landwirtschaftliche Privilegierung (§ 35 Abs. 1 Nr. 1) soll dagegen unangetastet bleiben.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (46, CSU) unterstützt die Überlegungen, heißt es in Berlin. Die Koalitionsfraktionen sind hingegen noch zurückhaltend. Die FDP warnt vor Schnellschüssen. „Wir haben nur in sieben Landkreisen ein Problem. Wir müssen zunächst prüfen, warum die Kommunen das bestehende Planungsrecht nicht nutzen, bevor wir gleich das Bundesrecht ändern“, betont die Agrarsprecherin der Liberalen, Dr. Christel Happach-Kasan (61), gegenüber top agrar. CDU-Agrarsprecher Franz-Josef Holzenkamp (51) hält Ramsauers Entwurf immerhin für eine „Diskussionsgrundlage für die weiteren Beratungen“.
Uneinig zeigt sich auch der Berufsstand. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) sieht deutlichen Handlungsbedarf. „Es darf kein Wachstum über verträgliche Größen hinaus geben, das innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft Kritik hervorruft“, warnte WLV-Präsident Franz-Josef Möllers (65) vor kurzem auf einer Veranstaltung seines Verbandes zum Baurecht.
„Von einzelnen Gruppen hochgespielte Akzeptanzprobleme der Tierhaltung begründen keinen gesetzgeberischen Aktionismus“, hält DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born (62) in einem Schreiben an die zuständigen Staatssekretäre der Bundesregierung dagegen.
top agrar meint: Die Debatte über die Privilegierung lässt sich nicht mehr wegdrücken. Vor allem flächenarme Betriebe brauchen neben der landwirtschaftlichen auch die gewerbliche Privilegierung. Deshalb ist es gut, dass die Politik sich inzwischen auf eine moderate Eingrenzung der Privilegierung für gewerbliche Ställe konzentriert. Ob das im Vergleich zu den kommunalen Planungsmöglichkeiten mit Sonderzonen für die gewerbliche Tierhaltung der bessere Weg ist, sollte jetzt schnell geprüft werden. Wichtig ist es, Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Regionen zu vermeiden.