Die Arbeitserlaubnis muss der Flüchtling bei der Ausländerbehörde beantragen. Dazu füllen Sie als potenzieller Arbeitgeber eine Stellenbeschreibung aus, u.a. mit dem zeitlichen Umfang der Stelle und der Vergütung. Die entsprechende Vorlage bekommen Sie bei der Ausländerbehörde oder beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Die Stellenbeschreibung reichen Sie bei der Ausländerbehörde ein.
Die Ausländerbehörde schaltet die Agentur für Arbeit ein. Diese prüft die Beschäftigungsbedingungen, zum Beispiel ob das Gehalt ortsüblich ist. Das Ergebnis der Prüfung bekommt die Ausländerbehörde. Diese stellt dann Ihrem Flüchtling die schriftliche Arbeitserlaubnis aus. Die Ausländerbehörde sowie der Arbeitgeberservice helfen Ihnen vor Ort bei den Schritten zu einer Arbeitserlaubnis. Die Praxiserfahrungen zeigen, dass Ehrenamtler aus der Gemeinde oft erfolgreich bei der Vermittlung zwischen Betriebsleiter und Ausländerbehörde bzw. Arbeitgeberservice helfen.
Das Verfahren dauert im Schnitt vier Wochen, kann aber zeitlich stark variieren. Ändert sich das Beschäftigungsverhältnis, z.B. vom 450 €-Job zur Festanstellung, müssen Sie und Ihr Flüchtling eine neue Arbeitserlaubnis beantragen. Wichtig: Stellen Sie Ihren Flüchtling erst ein, wenn die Arbeitserlaubnis vorliegt.