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Die Bäuerin durch ein Au-Pair entlasten?

Lesezeit: 4 Minuten

A u-pair-Mädchen ind auch bei Bauernfamilien sehr beliebt.Denn ein Au-pair hilft bei der Kinderbetreuung und im Haushalt eine willkommene Entlastung, wenn z.B.die Bäuerin im Betrieb mitarbeitet oder außerlandwirtschaftlich berufstätig ist.Im Gegenzug bieten die Gastfamilien,den meist aus Osteuropa tammenden Au-pairs,die Möglichkeit,Land und Leute kennenzulernen und ihre deutschen Sprachkenntnisse zu verbessern. Bis zu 30 Stunden pro W che Ein Au-pair muss mindestens 17 Jahre alt sein.Das Höchstalter liegt bei 25 Jahren.Weitere Voraussetzung sind Grundkenntnisse in der deutschen Sprache,die das Au-pair schon im Heimatland nachweisen muss. Au-pairs bleiben 10 bis 12 Monate bei ihrer Gastfamilie.Dabei können sie bis zu 30 Stunden pro Woche zur Kinderbetreuung und für alltägliche Hausarbeiten eingesetzt werden,ein bis zweimal pro Woche zum Babysitten.Überstunden sind nur nach Absprache möglich und müssen durch Freizeit ausgeglichen werden.Das Au-pair hat Anspruch auf einen freien Tag pro Woche und vier Wochen Urlaub im Jahr. Selbstverständlich ist,dass Sie als Gastfamilie Unterkunft und Verpflegung unentgeltlich zur Verfügung stellen.Außerdem müssen Sie die Teilnahme an einem Sprachkurs ermöglichen.Die Kosten dafür trägt das Au-pair. Für die Hilfe bei Kinderbetreuung und im Haushalt bekommt das Au-pair üblicherweise ein monatliches Taschengeld von 205 E .Daneben müssen Sie auf Ihre Kosten eine private Kranken-und Unfallversicherung sowie möglichst eine Haftpflichtversicherung für das Au-pair abschließen.Die Kosten dafür liegen zwischen 30 und 45 E im Monat. Vier bis sechs Monate V rlaufzeit Wenn Sie ein Au-pair beschäftigen möchten,ollten Sie sich pätestens vier bis sechs Monate vor der geplanten Einreise darum kümmern.Denn es dauert oft mehrere Monate,bis das Au-pair im Heimatland das Einreisevisum bekommt. Die Vermittung von Au-pairs übernehmen in der Regel spezialisierte Agenturen.Diese schlagen Ihnen ein oder mehrere für Ihre Familie geeignete Au-pairs vor,zu denen Sie dann auch persönlich Kontakt aufnehmen können.Wenn Sie sich entschieden haben,kümmert ich die Vermittlungsagentur um die weitere Organisation und die Abwicklung der Formalitäten. In Deutschland gibt es zahlreiche Vermittlungsagenturen.Wichtig ist,dass die Agentur jederzeit erreichbar ist und Ihnen bei Problemen (auch während des Aufenthaltes)beratend zur Seite teht.Deshalb sollten Sie eine Agentur wählen,die nicht zu weit weg von Ihrem Heimatort ist. Wenn Sie Agenturen vergleichen,sollten Sie auch darauf achten,nach welchen Kriterien die Agentur ihre Au-pairs auswählt,ob sie z.B. konkrete Erfahrung in der Kinderbetreuung, Vorhandensein eines Schulabschlusses und ein ärztliches Attest verlangt. Die Kosten für eine Au-pair-Vermittlung liegen etwa zwischen 220 und 800 E . Mit Vermittlungsgebühr,Taschengeld und Versicherungsschutz muss eine Gastfamilie insgesamt zwischen 3 000 und 3 500 E pro Jahr für ein Au-pair aufwenden. Hinzu kommen Kosten für die Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung, eventuell Gebühren für bestimmte Behördengänge und Kosten für eine Monatskarte des öffentlichen Nahverkehrs.Die Kosten für An-und Abreise übernimmt das Au-pair selbst. Auch ohne Vermittlungsagentur möglich Sie sind nicht verpflichtet eine Vermittlungsagentur in Anspruch zu nehmen.Sie können sich auch selbst um ein Au-pair bemühen.Das bietet sich an,wenn Sie selbst einen geeigneten jungen Menschen im Ausland kennen.Dann müssen Sie sich allerdings elbst um die Formalitäten kümmern: Sie müssen dem Au-pair ein formales Einladungsschreiben und einen Vertrag zuschicken.Darin ollten Sie auf jeden Fall den Beschäftigungszeitraum (maximal ein Jahr),die Art der Tätigkeit,die Arbeitszeit und eventuell auch Kündigungsfristen festlegen.Mit Einladung und Vertrag kann das Au-pair im Heimatland ein Visum und die spätere Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung beantragen.Wichtig ist:Bei Beantragung des Visums darf das Au-pair nicht älter als 24 Jahre sein.Bei Einreise in Deutschland müssen Sie bzw.das Au-pair unverzüglich beim Ausländeramt die Aufenthaltsgenehmigung und vor Beschäftigungsbeginn beim Arbeitsamt die Arbeitserlaubnis einholen.Achten Sie darauf,dass Sie keine jungen Leute mit Touris-tenvisum als Au-pair beschäftigen.Das ist illegal und strafbar! Wichtig ist,dass Sie sich schon vor Einreise um den Versicherungsschutz des Aupairs kümmern und die Prämie ofort bezahlen.Denn der Versicherungsschutz beginnt erst mit der Prämienzahlung. Adressen von Vermittlungsagenturen und Versicherungen finden Sie im Internet unter www.topagrar.com Stichwort Leserservice oder können Sie per Faxabruf unter der Nr.02 51/5 10 12 54 abrufen. A.Schulze Vohren

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