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Die BVVG tut nur ihre Pflicht!

Lesezeit: 1 Minuten

Zu: „Skandal: BVVG klagt gegen die eigene Regierung“, top agrar 9/2014, Seite 14.


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Sehr geehrter Dr. Schulze Pals, über die extreme Einseitigkeit Ihres Kommentars bin ich entsetzt. Er zeugt von einem mangelnden Verständnis unserer marktwirtschaftlichen Grundordnung und bedient einseitig und ungerechtfertigt Klientel­politik. Die BVVG verfügt per Recht und Gesetz über das Bodenvermögen der ehemaligen DDR und muss dieses zum Wohle aller Bürger vermarkten. Dabei werden von der BVVG schon so viele Auflagen zugunsten der Landwirte gemacht, dass man von Marktwirtschaft und optimaler Verwertung zugunsten aller überhaupt nicht mehr reden kann.


Dass die BVVG nun Gerichte anruft, um diese höchst bedenkliche Einflussnahme von Interessengruppen sowie lokalen und regionalen Opportunisten aus der Politik rechtlich zu klären, gehört in unserem Rechtsstaat zur Bürgerpflicht. Insofern ist Ihre Überschrift irreführend.


Ich habe erlebt, wie einem 120 ha-Betrieb der Kauf von 9 ha verwehrt wurde, weil die zuständige Landgesellschaft mit der Begründung einstieg, „diese Flächen seien für einen anderen, dringend aufstockungsbedürftigen Betrieb erforderlich“. Dieser war allerdings ca. 1 730 ha groß. Deshalb brauchen wir nicht noch mehr Klientel­einfluss, sondern eine Libera­- lisierung des Bodenmarktes.Dr. Carl-Josef Weiers,


50171 Kerpen

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