Ï Wollen Sie demnächst ein selbst genutztes Wohnhaus (z.B. Betriebsleiter- oder Altenteilerhaus) neu errichten? Dann sollten Sie sich jetzt sputen! Stellen Sie den Bauantrag möglichst noch vor dem 1. Januar 2003, rät Ralf Stephany, Steuerexperte des DBV. Der Grund: Die staatliche Eigenheim-Zulage soll ab 2003 drastisch gekürzt werden. Die Grundförderung (max. 2 556 E x 8 Jahre = 20 448 E) soll ganz wegfallen. Gefördert werden künftig nur noch Bauherren mit Kindern, und zwar mit einem Baukindergeld von 1200 E pro Kind und Jahr. Gleichzeitig werden die Einkommensgrenzen gesenkt. Die Förderung wird künftig nur noch gewährt, wenn die Einkünfte im Jahr des Einzuges und im vorangegangenen Jahr zusammen nicht höher als 70 000 bzw. 140 000 E (Ledige/Verheiratete) lagen. Bisherige Grenzen: 81807 bzw. 163 614 E. Nach Aussagen der Finanzverwaltung wird die geplante Verschlechterung erst wirksam für Bauanträge, die nach dem 31.12.2002 neu gestellt werden. Mit einem rechtzeitigen Bauantrag noch in diesem Jahr sichern Sie sich also noch die volle Eigenheim-Förderung für die nächsten 8 Jahre nach der alten Rechtslage!
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