Förderzuschüsse will die Rentenbank nur noch für Programmkredite mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren zahlen. Für ein zehnjähriges Ratendarlehen zu „Top-Konditionen“ mit Zinsbindung gilt dann weiterhin ein Zinssatz von 1%. Mit verrechnetem Förderzuschuss läge dieser sogar bei 0,73%.
Für längere Laufzeiten entfällt künftig die Förderung. Damit passt sich die Rentenbank der Entwicklung an den Kapitalmärkten an. Dort gilt zwar weiter die Devise vom billigen Geld, aber die Anzeichen mehren sich, dass es in der Zukunft zu einer Trendumkehr kommen und die Zinsen wieder ansteigen könnten.
Eine weitere Neuerung, welche die Rentenbank bereits auf ihrer alljährlichen Bilanzpressekonferenz bekanntgegeben hat: Negativzinsen. Damit könnten Rentenbankkredite jetzt noch günstiger werden.
Zwar führte die Rentenbank de facto bereits 2017 Negativzinsen ein, jedoch über einen Umweg. Damals vergab die Rentenbank teilweise Kredite an Hausbanken mit 0,0% Zinsen. Mit den Förderzuschüssen konnten so manche Kreditnehmer auf rechnerisch negative Zinsen kommen.
Jetzt aber sollen Kredite an Hausbanken aber tatsächlich im negativen Zinsbereich liegen können. Zurzeit müssen noch die letzten technischen und juristischen Details des im letzten Jahr schon angekündigten Produktes geklärt werden, damit es an den Start gehen kann.
Die Negativzinsen kommen aber nicht unbedingt im vollen Umfang beim Endkunden an. „Der Zinssatz für die Endkreditnehmer kann dann in der günstigsten Preisklasse A unter die heute gültige Ein-Prozent-Schwelle sinken, bliebe aber immer noch größer als 0,0%“, so Vorstandssprecher Dr. Horst Reinhardt. Die Zinssenkung für die Hausbanken soll in der zweiten Jahreshälfte beginnen.