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Die Lehren aus den Pleiten

Lesezeit: 3 Minuten

B ei den beiden geschilderten Molkereipleiten werden die Bauern vermutlich auf ihrem Schaden sitzen bleiben. In beiden Fällen hat sich die Pleite frühzeitig angekündigt. Doch die Bauern haben ihrer Molkerei zu lange vertraut. Außerdem ist es nicht leicht, aus bestehenden Verträgen heraus zu kommen, ohne Rechtsbruch zu begehen. Für die Betroffenen war es hilfreich, dass sie in Milcherzeugergemeinschaften gebündelt waren. So konnten Entscheidungen schneller gefällt werden und die Chancen, sich durchzusetzen, sind größer. Die Milcherzeuger waren gegen eine Pleite der Molkerei nicht abgesichert. Eine Bankbürgschaft hätte einen großen Teil des Schadens abfangen können. Doch schon kleinste Anzeichen für eine instabile Liquidität des Unternehmens, wie hier z. B. eine verzögerte Nachzahlung, führen dazu, dass die Bank keine Bürgschaft mehr übernimmt. In letzter Zeit kamen zwar vor allem Privatmolkerein ins Trudeln, doch auch Genossenschaftsmolkereien sind nicht vor der Insolvenz gefeit. Im Gegenteil: Die größten und spektakulärsten Pleiten und Schieflagen mit hohen Verlusten (Milchgeld, Geschäftsanteile) gab es im Genossenschaftslager (Moha, MG-Nord, Südmilch, KMZ etc.). Da half auch der für diese Fälle vorgesehene Ausfallfonds der Genossenschaftsverbände nicht viel. Egal ob Genossenschaft oder Privatmolkerei: Es wird für Sie als Lieferant immer wichtiger, die Aktivitäten Ihres Vermarkters genau im Auge zu behalten und sich für den Fall einer Pleite abzusichern. Erkundigen Sie sich regelmäßig über die aktuelle Situation des Unternehmens. Beraten Sie Ihre Eindrücke auch mit Kol- legen. Einige Versicherungen bieten an, die Bonität eines Unternehmens ohne Versicherungsabschluss regelmäßig zu überprüfen. So kann das Risiko eines Forderungsausfalls erheblich eingeschränkt werden. Zur rechtlichen Absicherung des Milchgeldes im Vorfeld sind aus Expertensicht allein die Bankbürgschaft oder eine Kreditversicherung sinnvoll. Beide Möglichkeiten sind aber nur schwer zu bekommen und müssen frühzeitig abgeschlossen werden (siehe Seite 28). Eine 14-tägige Milchgeldzahlung würde die Liquidität der Betriebe deutlich verbessern. Außerdem könnte der Schaden für die Bauern bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers rechtzeitig begrenzt werden. Drängen Sie Ihre Molkerei dazu, künftig das Milchgeld 14-tägig auszubezahlen! Ansonsten hilft im akuten Fall nur: Frühzeitig abspringen. Sobald das Milchgeld nicht fristgerecht bei Ihnen eintrifft, sollten Sie bereits die 1. Mahnung abschicken. Jegliches Warten und Nachfragen dient nur dem Schuldner und erhöht Ihren Schaden. Erst eine Mahnung berechtigt zur fristlosen Kündigung. Außerdem ist sie ein wichtiger Nachweis Ihrer Forderungen vor Gericht. Besorgen Sie sich fachkundigen Rechtsbeistand. Meist weiß der zuständige Bauernverband, an wen Sie sich am besten wenden sollten.

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