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„Die Verknüpfung von Umwelt- und Baurecht ist falsch“

Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesregierung will gewerbliche Ställe nur noch bis zu den Grenzen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) privilegieren. Das lehnt der Berufsstand ab. Wir sprachen mit WLV-Präsident Johannes Röring.


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Muss das Baurecht überhaupt angepasst werden?


Röring: Die Diskussion fokussiert sich immer stärker auf unsere gewerbliche Tierhaltung. Der WLV ist nicht grundsätzlich gegen eine Änderung des Baurechts in diesem Bereich. Wir haben darüber im Verband intensiv und konstruktiv diskutiert und uns sogar aktiv für eine Anpassung des Gesetzes stark gemacht. Der jetzt vorgeschlagene Entwurf ist allerdings nicht tragbar, weil er den landwirtschaftlichen Veredlungsbetrieben die Entwicklungsperspektiven nimmt. Das gilt vor allem für flächenarme Betriebe und solche mit hohen Pachtanteilen.


Der DBV will gar keine Einschränkung des Baurechts. Ist der Berufsstand gespalten?


Röring: Nein. Wir sind uns einig, dass die von der Bundesregierung gewünschte Verknüpfung von Umwelt- und Baurecht falsch ist. Der DBV kritisiert zu Recht, dass sich dann baurechtliche Fragen nur noch in Verbindung mit dem UVP-Gesetz (UVPG) lösen ließen. Das wäre ein deutlicher Bruch in der Systematik und hätte fatale Auswirkungen. So würde z.B. ein an sich umweltverträgliches Bauvorhaben schon aus der Privilegierung fallen, wenn die Genehmigungsbehörde die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung angeordnet hat. Das hat doch mit einer Sachentscheidung nichts zu tun.


Wie will der WLV das Problem lösen?


Röring: Wir wollen eine bundesweit eindeutige Regelung von gewerblichen Bauvorhaben. Diese dürfen nicht vom Ermessen einzelner Behörden abhängig sein. Die Entscheidungen könnten dann von Kreis zu Kreis unterschiedlich ausfallen und zu Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen führen. Wenn die Genehmigungsbehörde allein entscheiden muss, ob ein Vorhaben privilegiert ist oder nicht, hat sie immer den „Schwarzen Peter“. Dann drohen gerichtliche Auseinandersetzungen, die alle Seiten personell und finanziell überfordern.


Der grüne NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel will die Privilegierung noch enger fassen - nicht nur bei gewerblichen, sondern auch bei landwirtschaftlichen Ställen. Privilegiert werden sollen nur noch Ställe bis zu den Grenzen des Immissionsschutzrechts. In besonders viehdichten Regionen ab 1,5 GVE/ha soll die Privilegierung darüber hinaus auch an die eigene Futtergrundlage und eine ortsnahe Gülleverwertung geknüpft werden. Haben kleinere und mittlere Betriebe dann noch eine Chance?


Röring: Nein, das wäre das Aus für unsere Familienbetriebe. Die weit­reichenden Überlegungen aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz würden die Flächenknappheit und die Pachtpreise noch weiter anheizen. Damit nimmt man insbesondere den flächenknappen Betrieben die Luft zum Atmen. Sie hätten fast keine Perspektiven mehr, neue Ställe zu bauen. Wir halten diese Vorschläge für kontraproduktiv.


Der WLV hat im vergangenen Jahr einen eigenen Vorschlag zur Eingrenzung der Privilegierung gewerblicher Ställe gemacht. Wie sieht der aus?


Röring: Wir wollen für gewerbliche Bauvorhaben eine eigenständige Regelung im § 35 des Baugesetzbuchs. Sie sollen künftig dann noch privilegiert sein, wenn sie in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einen landwirtschaftlichen Betrieb stehen und der Stall in den Grenzen der Spalte 1 zum UVPG bleibt. Das sind zum Beispiel 3 000 Mast-schweine oder 900 Sauen. Darüber hinaus kann die Kommune festlegen, ob sie einen Bebauungsplan aufstellt.


Vor allem die Landkreise drängen auf eine Änderung. Unterstützen die Kommunen Ihren Vorschlag oder den der Bundesregierung?


Röring: Auch der Landkreistag ist dafür, die Grenze nach Spalte 1 der Anlage 1 zum UVPG festzulegen, weil er diesen Ansatz für rechtssicher hält. Wir sind zuversichtlich, dass wir die Kreise auch noch von den anderen Punkten unseres Vorschlags überzeugen können.


Jetzt ist der Bundestag am Zug. Lassen sich noch Änderungen am gegenwärtigen Entwurf durchsetzen?


Röring: Das hoffen wir. Wir haben als WLV unseren Vorschlag eingebracht und werden für ihn kämpfen.


Das Gesetz ist dem Bundesrat vorzulegen. Hat es bei den verschiedenen Interessen der Länder dort überhaupt eine Chance?


Röring: Die Länder und vor allem die Kommunen werden großes Interesse an einer rechtssicheren und praktikablen Lösung haben. Wenn das Gesetz scheitert, bleibt alles so wie es ist. Ich glaube nicht, dass die Länder das wollen.-sp-


Johannes Röring, WLV-Präsident

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