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Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

Aus dem Heft

Die wichtigsten Sofort-Maßnahmen

Lesezeit: 4 Minuten

In Krisenzeiten hilft nur eins: Sie müssen reagieren, damit Sie zahlungsfähig bleiben. Diese Tipps helfen Ihnen dabei.


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Überblick verschaffen:

Verschaffen Sie sich zunächst einen genauen Überblick über Ihre finanzielle Situation. Vorsichtige Schätzungen deuten darauf hin, dass im Schnitt der Betriebe etwa 300 € Deckungsbeitrag je Sau für das laufende Wirtschaftsjahr erreicht werden. Je nach Leistungsniveau kann das Ergebnis davon abweichen. Rechnen Sie dann mit Daten aus dem Jahresabschluss weiter, um den Liquiditätsbedarf insgesamt festzustellen. Eine besonders dicke Position wird die Steuerforderung sein. Sprechen Sie daher mit ihrem Steuerberater. Bei der Zusammenstellung der Zahlen kann Ihnen Ihr Unternehmensberater helfen.


Gespräch mit der Hausbank:

Vereinbaren Sie ein Gespräch mit Ihrer Hausbank und informieren Sie Ihren Ansprechpartner über Ihre Situation. Nur bei frühzeitigem Kontakt können Sie Ihre Verhandlungsspielräume ausnutzen. Unterbreiten Sie selber Vorschläge zur Krisenbewältigung und erläutern Sie, was Sie bisher schon getan haben. Denken Sie aber daran, dass die Bank die Vorschau auch mit dem tatsächlichen Ergebnis vergleicht. Rechnen Sie nichts schön.


Kreditlimit anpassen:

Die Finanzierung der laufenden Ausgaben über das Kontokorrentkonto bzw. über Lieferantenkredite sollte nur kurzfristig in Anspruch genommen werden. Eine angemessene Kreditlinie dient als Puffer für Abbuchungen und Ausgaben, um die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Passen Sie daher die Kontokorrentlinie an, um für ungenehmigte Überziehungen nicht bis zu 15 % Zinsen bezahlen zu müssen. Auch über den Zinssatz für das in Anspruch genommene Limit sollten Sie verhandeln. Mit dem guten Abschluss aus dem Wirtschaftsjahr 2013/14 im Rücken ist Ihre Verhandlungsposition selbst bei der aktuellen Situation gar nicht so schlecht.


Rücklagen auflösen:

Viele Ferkel­erzeuger haben vor allem im letzten Jahr Eigenkapital gebildet und in Form von Festgeldern oder anderen Geldanlagen „geparkt“. Auf diese Rücklagen werden Sie jetzt zurückgreifen müssen. Kündigen Sie diese rechtzeitig bei Ihrer Bank, um Strafzinsen zu vermeiden.


Rechtzeitig umfinanzieren:

Sind erhebliche Summen auf dem Kontokorrentkonto bzw. bei Lieferanten aufgelaufen, sollten Sie diese und den weiteren Liquiditätsbedarf in ein Darlehen mit mehrjähriger Laufzeit und geordneter Tilgung umfinanzieren. Sie senken dadurch sofort Ihre Zinsbelastung. Die Laufzeit des neuen Darlehens sollte so bemessen werden, dass der gesamte Kapitaldienst auch in normalen Jahren aufzubringen ist. Alternativ oder ergänzend können Sie aufgelaufene Verbindlichkeiten auch mit einem variablen Darlehen ohne feste Tilgung zwischenfinanzieren, das in besseren Zeiten abgelöst wird.


Aussetzung der Tilgung:

Besonders problematisch ist die Situation für Betriebe, die in den vergangenen Jahren investiert haben. Die daraus resultierenden Tilgungsraten sind derzeit kaum zu leisten. Hier ist die Bank oft bereit, die Tilgung vor­übergehend auszusetzen. Das verschafft Luft. Bei Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank besteht diese Möglichkeit normalerweise nicht. Hier springt die Hausbank oft in die Bresche, indem sie ein so genanntes Tilgungs-Auffangdarlehen gewährt. Das heißt: Die Hausbank streckt Ihnen zeitweise die fälligen Tilgungsraten für den Rentenbank-Kredit zu aktuellen Zinsbedin-gungen vor, bis Sie die Förderkredite wieder aus dem Gewinn bedienen können. Das Auffangdarlehen sollten Sie zunächst tilgungsfrei stellen lassen, bis Sie die aktuelle Krise finanziell überwunden haben.


Aufschub von Ausgaben:

Alle Investitionen und Ausgaben im betrieblichen bzw. privaten Bereich müssen auf den Prüfstand! Weniger wichtige Investitionen sollten Sie verschieben.


Versicherungen überprüfen:

In guten Zeiten werden häufig Lebensversicherungen mit dynamischer Anpassung von Leistungen und Beiträgen abgeschlossen, deren Beträge in schwierigen Zeiten kaum aufzubringen sind. Um die Zahlungsfähigkeit nicht zusätzlich zu belasten, ist eine Beitragsfreistellung in der Regel ohne finanzielle Einbußen für ein oder mehrere Jahre ohne Angabe von Gründen möglich. Wichtige Bausteine wie die Absicherung bei Berufsunfähigkeit sollten jedoch bestehen bleiben.

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