Das deutsche Branntweinmonopol hat bisher zwei Arten von Brennereien geschützt:
- Die landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien haben aus Kartoffeln, Getreide und Mais Rohalkohol gebrannt, wobei der Brennbehälter durch ein Schauglas verschlossen ist. Der Alkohol wurde in einem plombierten Vorratsbehälter aufgefangen und dann vom Zoll komplett abgeholt. Die Produktionsmenge war durch das Brennrecht gedeckelt. Die rund 500 Verschlussbrennereien haben 2011/12 die Ernte von rund 15 000 ha verspritet.
- Die Abfindungsbrenner sind Obst- und Kleinbrenner, die ohne Zollverschluss brennen. Der erzeugte Alkohol wird über amtlich festgesetzte Ausbeutesätze auf Basis der Maischen ermittelt. Die Sätze sind so festgelegt, dass den Brennern eine steuerfreie Überausbeute von bis zu 40 % bleibt.
Das Brennrecht der Obst- und Kleinbrenner ist auf 300 Liter reinen Alkohol begrenzt. Die rund 18 000 Abfindungsbrenner können den von ihnen erzeugten Alkohol entweder steuer-ermäßigt (10,22 € statt regulär 13,03 €/Liter Alkohol) als Spirituosen verkaufen oder bis 2017 noch an das Monopol liefern.