Eine Zahlung von Beihilfen nur bis zur Rente ist eine rechtliche Ungleichbehandlung. Bewirtschaftung ist Bewirtschaftung. Außerdem wäre eine solche Regelung ein Bürokratiemonster. Wenn kein Hofnachfolger da ist oder die Chemie nicht stimmt, hilft auch dieser Vorschlag nicht. Und ein Sturkopf, der das Heft nicht aus der Hand geben will, lässt sich davon auch nicht beeindrucken oder macht seinem Nachfolger das Leben schwer. Mehr Rente (als Belohnungsanreiz) hilft mehr, zumindest bei der Mehrzahl der Fälle. Hermann Zeller, 85101 Lenting, Bayern
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