Seit 2009 läuft auf meinem Dach eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) mit 5 kW. Anfang 2021 habe ich auf Anraten des Netzbetreibers einen digitalen Zähler bekommen. Dazu hat er beim Zählertausch auch einen Strombezugsvertrag mit dem zuständigen Grundversorger geschlossen. Hervor sticht der Grundpreis von 150 € im Jahr.
- Brauche ich bei der Anlagengröße schon einen digitalen Zähler?3
- Muss ich den teuren Stromvertrag eingehen?4
- Muss ich den teuren Stromvertrag eingehen?5
- Sie brauchen nicht zwingend einen digitalen Zähler. Nach dem EEG 2021 brauchen neue sowie Bestandsanlagen erst ab 25 kW installierter Leistung ein intelligentes Messsystem wie einen digitalen Zähler. Der Gesetzgeber darf nach § 9 auch ein intelligentes Messsystem ab 7 kW Leistung verpflichtend einbauen. Eine 5 kW PV-Anlage braucht daher nach aktueller Gesetzeslage nie ein intelligentes Messsystem.6
- Die meisten Stromerzeugungsanlagen, auch kleine PV-Anlagen, ziehen gelegentlich kleine Mengen an Strom aus dem Netz. Diese rechnet der zuständige Grundversorger jedoch mit sehr hohen Stromtarifen ab. Aus rechtlicher Sicht ok: Die Grundversorger sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz § 36 verpflichtet, jeden mit Strom zu versorgen. Dafür kann er seine hierfür veröffentlichten Preise einfordern. Um die teuren Grundversorgungstarife zu umgehen, sollten Sie selbst den Strombezugsvertrag mit einem Versorgungsunternehmen schließen und nicht der Netzbetreiber. Achten Sie darauf, dass Ihr Grundpreis niedrig ist, da Sie ja nur wenige kW ziehen. In der Regel kündigt der neue Stromlieferant für Sie auch den alten Vertrag.RA Dr. Helmut Loibl, Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte, Regensburg7