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Elternzeit flexibler gestalten

Lesezeit: 1 Minuten

Ab sofort gelten für Arbeitnehmer neue Regeln bei der Elternzeit. Sie können diese jetzt für nach dem 30.06.2015 geborene Kinder in drei Abschnitte einteilen. Insgesamt sind bis zu drei Jahre Elternzeit möglich, die sie bislang „nur“ in zwei unterschiedlich lange Abschnitte stückeln durften. Nach dem alten Recht konnten Arbeitnehmer auch nur max. ein Jahr der Elternzeit nach dem 3. und vor dem 8. Geburtstag des Nachwuchses nehmen. Nun dürfen sie sogar zwei Jahre in diesem Zeitraum frei machen. Dafür ist im Übrigen nicht einmal die Zustimmung des Arbeitgebers nötig. Wenn sie die Elternzeit nach dem 3. Geburtstag des Kindes einplanen, müssen sie dies allerdings 13 Wochen vorher beim Arbeitgeber anmelden. Aber Achtung: Wenn Arbeitnehmer ihren dritten Elternzeitabschnitt zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Nachwuchses planen, kann der Arbeitgeber die Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

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