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Enkelin als Alleinerbin?

Lesezeit: 2 Minuten

Meine vier Kinder ­interessieren sich nicht für die Landwirtschaft und möchten nach meinem Tod unseren Hof verkaufen. Meine Frau ist ­bereits verstorben. Meine ­Enkelin hingegen studiert ­Agrarwissenschaften und will den Hof übernehmen. Wie kann ich ihr den Betrieb ­vererben, ohne dass sie meinen Kindern einen Pflichtteil ­auszahlen muss?


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Grundsätzlich würde Ihren Kindern nach Ihrem Tod ein gesetzlicher Erbteil von jeweils einem Viertel Ihres Vermögens zustehen. Auch durch die Benennung einer Alleinerbin in Ihrem Testament können Sie dies nicht völlig umgehen: Ihren Kindern stünde dann ein Pflichtteil von der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu, d. h. jeweils 1/8. Ihre Enkelin müsste Ihren Kindern also insgesamt die Hälfte des Hofes „auszahlen“. Um dies zu umgehen, müssten sie entweder Ihre Kinder zur Unterzeichnung eines notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrages bewegen oder aber Ihren Betrieb schon zu Lebzeiten als Schenkung auf Ihre Enkelin übertragen. Die Pflichtteilsansprüche Ihrer Kinder werden dann zu „Pflichtteilsergänzungsansprüchen“ und sinken nach der Schenkung jedes Jahr um 1/10. Das heißt: Liegen zwischen der Schenkung und Ihrem Tod mindestens 10 Jahre, so haben Ihre Kinder keine Ansprüche gegenüber Ihrer Enkelin. Aber Vorsicht: Das gilt nur, wenn Sie sich kein Nießbrauchsrecht am Betrieb vorbehalten. Sonst wird die 10-Jahres-Frist nicht in Gang gesetzt.

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