Ich selber bin Schaubeauftragter für Gewässer 2. Ordnung. Gewässer, die durch die Wasser- und Bodenverbände unterhalten werden gehören zur 3. Ordnung. Wenn ein Verband Beiträge erhebt, bedeutet das nicht, dass damit sämtliche Räumarbeiten in allen Gewässern abgedeckt sind. Wird ein Gewässer nicht geräumt, ist erst einmal zu klären wer zuständig ist. Dabei helfen die Wasser- und Bodenverbände, die Unterhaltungsverbände oder die untere Wasserbehörde des Landkreises. Der Landkreis und die Unterhaltungsverbände können die Gewässerkategorien einsehen.
Die meisten Gewässer sind Anliegergräben und auch von diesen zu räumen. Ist jedoch ein Verband für die Räumung des Gewässers zuständig, ist der durch den Verband bestimmte Schaubeauftragte anzusprechen. Er legt die Räumintervalle fest und auch wie unterhalten wird. Als erstes sollte man also prüfen, um was für ein Gewässer es sich genau handelt und wer dafür zuständig ist. Auch für die Schaubeauftragten kann es recht anstrengend sein, den Bürgern zu erklären, dass die Verbände nicht jeden Grenzgraben räumen müssen. Lars Henken, 27639 Wurster Nordsee-küste, Niedersachsen