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EU-Agrarier weichen Greening auf

Lesezeit: 2 Minuten

Der Agrarausschuss des Europaparlaments will die Vorschläge von Agrarkommissar Dacian Ciolos zum Greening deutlich aufweichen. Ende Januar beschlossen die EU-Agrarier, u.a. die sog. ökologischen Vorrangflächen schrittweise einzuführen und auch die Vorgaben zur Fruchtartendiversifizierung zu flexibilisieren (Details siehe Übersicht 1). Mitte März will das EU-Parlament über diese Empfehlungen abstimmen. Angesichts der teilweise sehr knappen Voten rechnen Beobachter mit vielen Änderungsanträgen.


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In Deutschland stieß das Abstimmungsergebnis auf unterschiedliche Resonanz. Der DBV zeigte sich mäßig zufrieden. Das sei ein Schritt zur Flexibilisierung. Zugleich werde aber die Bürokratisierung weiter zunehmen, fürchtet der Berufsstand.


Vernichtend fiel das Urteil des BUND aus. „Der EU-Agrarausschuss hat durch das Abschmettern von Umweltauflagen dem Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft einen herben Schlag versetzt“, so der Vorsitzende. Hubert Weiger. Ins gleiche Horn stieß der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU). Das Greening sichere ökologische Mindeststandards. „Diese Auflagen bilden eine unverzichtbare und notwendige Voraussetzung für die Milliardensubventionen an die Landwirte“, sagte die stellvertretende SRU-Vorsitzende Karin Holm-Müller von der Landwirtschaftlichen Fakultät der Uni Bonn.


Im „Spiegel“ kritisierte Dacian Ciolos den „beinahe ideologischen Widerstand gegen Dinge, die man nicht verstanden hat“. Hintergrund der Verärgerung des Kommissars war die Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, bei den ökologischen Ausgleichsflächen maximal einen Anteil von 3,5 % der Ackerfläche zu akzeptieren. Dann müsse Deutschland gar nichts tun, kritisierte Ciolos. Eine Scheinreform werde er nicht akzeptieren.


Deutschland unterstütze das Greening, akzeptiere aber keine Flächenstilllegung, konterte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner im „Tagespiegel“. Die wollen auch die Staats- und Regierungschefs der EU nicht: Ökologische Vorrangflächen müssen in der Produktion bleiben können, um „ungerechtfertigte Einkommensverluste bei den Landwirten zu vermeiden“. So steht es jetzt im Kompromisstext zum EU-Haushalt.

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