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„Familien­betriebe nicht ausbremsen“

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung will die Privilegierung gewerblicher Ställe im Baurecht einschränken. CDU-Agrarsprecher Franz-Josef Holzenkamp sieht den Vorschlag kritisch.


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Herr Holzenkamp, über die geplante Änderung des Baurechts gibt es auch im Berufsstand heftige Diskussionen. Warum muss die Privilegierung des Stallbaus überhaupt eingeschränkt werden?


Holzenkamp: Es gibt aus allen Teilen Deutschlands, insbesondere aus den Kommunen, die Forderung nach mehr Steuerungsmöglichkeiten von Stallbauten. Daneben gibt es kritische Hinweise aus dem Berufsstand, dass die derzeitige Privilegierungsregelung zunehmend außerlandwirtschaftliche Investitionen ermögliche. Daher setzen wir uns für einen tragfähigen Kompromiss ein.


Peter Ramsauer und Ilse Aigner wollen die gewerblichen Betriebe nur noch privilegieren, solange diese keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen müssen. Ab welchen Bestandsgrößen ist das der Fall?


Holzenkamp: Bleibt es bei dem Vorschlag im Referentenentwurf, wären nach Anlage 1 des UVP-Gesetzes Anlagen mit mehr als 3 000 Mastschweinen, 900 Sauen, 60 000 Hennen, 85 000 Hähnchen oder 800 Rindern nicht mehr privilegiert. Dies gilt allerdings nur dann, wenn keine standortbezogene Vorprüfung notwendig ist.


Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Betrieb in einem Wasser- oder Landschaftsschutzgebiet wirtschaftet oder in einem FFH-Gebiet liegt?


Holzenkamp: Genau. Dann ist fast immer eine Vorprüfung notwendig. In diesem Fall gelten deutlich niedrigere Bestandsgrenzen und es können ggf. auch die Nachbarbetriebe mit einbezogen werden. Dann ist unter Umständen schon ab 1 500 Mastschweinen, 560 Sauen oder 30 000 Hähnchen Schluss mit der Privilegierung.


Lassen sich damit die „nicht landwirtschaftlichen Großanlagen“, wie sie im Gesetzentwurf genannt werden, tatsächlich zurückdrängen?


Holzenkamp: Ja. Ich befürchte aber, dass flächenarme Familienbetriebe so in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung ausgebremst werden, vor allem wenn eine Vorprüfung notwendig wird. Und das wollen wir nicht.


Der Bauernverband kritisiert die „kuriose Verknüpfung“ von Bau- und Umweltrecht. Ein Stall, der umweltrechtlich unbedenklich ist, könnte baurechtlich untersagt werden. Ist das auch aus Ihrer Sicht ein Problem?


Holzenkamp: Ich sehe diese rechtliche Verknüpfung auch kritisch. Deshalb haben die zuständigen Agrarpolitiker der Union – übrigens gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium – einen Vorschlag entwickelt, der sich lediglich an den Bestandsgrenzen des UVP-Gesetzes orientiert.


Was heißt das genau?


Holzenkamp: Der Vorschlag des Bauministeriums sieht eine standortbezogene Prüfung vor, wodurch einzelne Betriebe benachteiligt werden können. Wir wollen dagegen betrieblich klar definierte Obergrenzen. Dabei orientieren wir uns ausschließlich an den oben genannten Werten des UVP-Gesetzes gemäß der Anlage 1, Spalte 1. Der individuelle Standort des Betriebes spielt dann keine Rolle bei der Frage Privilegierung ja oder nein.


Der DBV will die aktuellen Akzeptanzprobleme beim Stallbau über das Umweltrecht lösen und nicht über das Baurecht. Ist die Bundesregierung auf dem falschen Dampfer?


Holzenkamp: Diese Gegenüberstellung greift zu kurz. Es versteht sich von selbst, dass bestehende Regularien im Umweltrecht eingehalten werden müssen. Die Akzeptanzprobleme von Stallbauten werden meiner Meinung nach damit nicht gelöst. Sie haben tiefe gesellschaftliche Gründe.


Interessant ist doch, dass sich auch in Regionen, deren Tierdichte nicht besonders hoch ist, sofort Bürgerinitiativen gegen Stallbauvorhaben bilden. Alle Beteiligten sind aufgerufen, mehr zu kommunizieren und über die Notwendigkeiten landwirtschaftlicher Weiterentwicklung aufzuklären.


Wie geht es jetzt weiter? Viele Bauern fordern endlich eine klare Ansage der Politik. Zu Recht?


Holzenkamp: Der Vorschlag des Bundesbauministeriums liegt auf dem Tisch. Die parlamentarischen Beratungen beginnen also gerade erst. Die Agrarpolitiker der Union werden weiter für ihre Position werben, die Großanlagen zu begrenzen, ohne den Familienbetrieben das Wasser abzugraben.-sp-

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