Ich gelange über einen öffentlichen Feldweg zu meinen Flächen. Der Feldweg gehört der Gemeinde, wir Anlieger unterhalten ihn. Die Gemeinde will nun an dem Weg ein Baugebiet ausweisen. Den Feldweg möchte sie in das Baugebiet integrieren. Dann könnte ich nur durch das Wohngebiet zu meinem Acker fahren. Ich befürchte Ärger mit den Anwohnern. Wie kann ich verhindern, dass ich nur durch das Wohngebiet zu meinem Feld gelange?
Ich gelange über einen öffentlichen Feldweg zu meinen Flächen. Der Feldweg gehört der Gemeinde, wir Anlieger unterhalten ihn. Die Gemeinde will nun an dem Weg ein Baugebiet ausweisen. Den Feldweg möchte sie in das Baugebiet integrieren. Dann könnte ich nur durch das Wohngebiet zu meinem Acker fahren. Ich befürchte Ärger mit den Anwohnern. Wie kann ich verhindern, dass ich nur durch das Wohngebiet zu meinem Feld gelange?
Die Gemeinde darf den Weg straßenrechtlich einziehen, also auflösen, wenn der Weg jede Verkehrsbedeutung verloren hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen. Städteplanerische Ziele, wie das neue Wohngebiet, können eine Eingliederung eines Weges rechtfertigen. Eine Klage gegen eine straßenrechtliche Einziehung ist nur zu empfehlen, wenn die Integration des Weges Sie als Anlieger massivst einschränkt oder Sie Ihr Feld gar nicht mehr erreichen können. Die Durchfahrt für landwirtschaftliche Maschinen durch ein Wohngebiet ist tatsächlich meist schwierig, weil die Straßen oft schmal sind und z.B. parkende Autos die Straße noch weiter einengen. Daher sollten Sie schon vorher im Bauleitplanungsverfahren unbedingt versuchen, Einwände so konkret wie möglich zu erheben und erklären, warum Sie genau auf diesen Weg angewiesen sind. RA Leopold Thum, Messer-schmidt, Dr. Niedermeier & Partner, München