Ich habe einen Acker gekauft, der noch verpachtet ist. Der Pächter hatte mit dem vorherigen Besitzer einen mündlichen unbefristeten Pachtvertrag.
Wann kann ich die Fläche wieder selber bewirtschaften?3
Der Pächter hat die Fläche unterverpachtet. Kann ich ihm deswegen fristlos kündigen?4
Der Pächter hat die Fläche unterverpachtet. Kann ich ihm deswegen fristlos kündigen?5
Mündliche Pachtverträge, die bereits länger als zwei Jahre laufen, gelten als Verträge mit unbestimmter Laufzeit. Spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis für den Schluss des nächsten Pachtjahres kündigen. Dabei ist das Pachtjahr frei vereinbar, im Zweifel gilt das Kalenderjahr. Die Kündigung muss spätestens am dritten6
Werktag beim Pächter sein.
Gilt im Vertrag z.B. das Kalenderjahr als Pachtjahr, muss die Kündigung spätestens am 4. Januar 2020 beim Pächter liegen. Dann könnten Sie die Fläche ab dem 2. Januar 2022 bewirtschaften.
Eine unzulässige Unterverpachtung reicht nicht aus, um dem Pächter fristlos zu kündigen. Sie müssen Ihren Pächter erst abmahnen und ihm eine Frist setzen. Innerhalb dieser Frist muss er die Unterverpachtung auflösen. Hält er sich nicht an den gesetzten Zeitrahmen, dürfen Sie ihm fristlos kündigen.9
RA Heiner Klett, Wilhelmsdorf
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Ich habe einen Acker gekauft, der noch verpachtet ist. Der Pächter hatte mit dem vorherigen Besitzer einen mündlichen unbefristeten Pachtvertrag.
Wann kann ich die Fläche wieder selber bewirtschaften?3
Der Pächter hat die Fläche unterverpachtet. Kann ich ihm deswegen fristlos kündigen?4
Der Pächter hat die Fläche unterverpachtet. Kann ich ihm deswegen fristlos kündigen?5
Mündliche Pachtverträge, die bereits länger als zwei Jahre laufen, gelten als Verträge mit unbestimmter Laufzeit. Spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis für den Schluss des nächsten Pachtjahres kündigen. Dabei ist das Pachtjahr frei vereinbar, im Zweifel gilt das Kalenderjahr. Die Kündigung muss spätestens am dritten6
Werktag beim Pächter sein.
Gilt im Vertrag z.B. das Kalenderjahr als Pachtjahr, muss die Kündigung spätestens am 4. Januar 2020 beim Pächter liegen. Dann könnten Sie die Fläche ab dem 2. Januar 2022 bewirtschaften.
Eine unzulässige Unterverpachtung reicht nicht aus, um dem Pächter fristlos zu kündigen. Sie müssen Ihren Pächter erst abmahnen und ihm eine Frist setzen. Innerhalb dieser Frist muss er die Unterverpachtung auflösen. Hält er sich nicht an den gesetzten Zeitrahmen, dürfen Sie ihm fristlos kündigen.9