Nein, sagen die Landwirte zur Veröffentlichung der EU-Beihilfen mit Name, Gemeinde und Postleitzahl im Internet. Zwei Drittel der Teilnehmer einer Umfrage bei top agrar online sind dagegen, weil das nur Neid und Begehrlichkeiten z.B. bei den Verpächtern wecke. Nur knapp jeder Fünfte sieht die Veröffentlichung positiv, weil es nichts zu verbergen gebe.
Mit dem Gesetz setzt der Bund EU-Recht um. Der DBV kritisiert, die EU-Kommission beachte die Vorgabe des EuGH nicht vollständig. Dieser fordere, Einschränkungen beim Schutz persönlicher Daten eng zu beschränken. Beobachter erwarten jetzt neue Klagen.