In der Regel gibt es für landwirtschaftliche Hallen auch im Außenbereich eine Genehmigung – denn Bauten, die der Landwirtschaft dienen, sind im Baurecht privilegiert.
Kein grünes Licht bekam jedoch ein bayerischer Nebenerwerbslandwirt, der lediglich als Bauherr und Antragsteller für die Genehmigung einer „Gerätehalle mit Saatgut- und Erntespeicher“ auftrat. Sein Nachbar wollte als Grundstückseigentümer die Gerätehalle finanzieren und errichten, um sie anschließend für 300 € jährlich an den Landwirt zu verpachten. Vor allem die niedrige Pachthöhe legte für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof den Schluss nahe, dass das Vorhaben in Wirklichkeit einem anderen Zweck dient.
Das Landwirtschaftsamt habe Kosten für die Halle zwischen 30 000 und 50 000 € ermittelt, die für den Eigentümer jährliche Kosten von 2 400 bis 4 000 € für Abschreibung, Zinssatz, Unterhalt und Versicherungen bedeuten würden.
Für den Landwirt selbst mache die Halle keinen Sinn, so die Richter: Das Landwirtschaftsamt habe auf der Hofstelle noch freie Lagerkapazitäten ausgemacht und das Fehlen von Befüll-, Entnahme- sowie Belüftungstechnik beim geplanten Bau kritisiert (Az.: 2 B 12.2602).