Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

Aus dem Heft

Futtermittelrecht verschärft

Lesezeit: 1 Minuten

Kaum sind die jüngsten Änderungen im Futtermittelrecht in Kraft getreten, kommt bereits die nächste Verschärfung. Die wichtigste Neuerung: Die Einführung von so genannten Aktionsgrenzwerten, die unterhalb der gesetzlich geltenden Höchstwerte für unerwünschte Stoffe wie Mutterkorn, Dioxin oder Aflatoxin B1 liegen. Damit sollen die Behörden künftig früher reagieren können, um Futtermittel- Skandale zu vermeiden. Experten befürchten aber, dass mit diesen Grenzwerten langfristig die geltenden Höchstgrenzen weiter herabgesetzt werden. Seit dem 1. Juli 2004 gelten bereits folgende Änderungen: Das Verschneidungsverbot: Futtermittelpartien mit überhöhten Gehalten an unerwünschten Stoffen dürfen nicht mehr zur Verdünnung vermischt werden. Unklar ist aber noch, wie das Verbot kontrolliert werden soll. Die offene Deklaration: Alle Einzelkomponenten eines Mischfutters müssen mit ihrem prozentualen Anteil angegeben werden. Allerdings haben zahlreiche Hersteller dagegen Klage eingereicht und Know-how-Schutz beantragt. Weitere Verschärfungen sind bereits in Sicht: Ab 1. Januar 2005 müssen Herkunft und Verbleib von Futtermitteln lückenlos dokumentiert werden. Außerdem ist geplant, dass Futtermittelunternehmer laut EU-Futtermittel- Hygiene-Verordnung ab 1. Januar 2006 eine Versicherung gegen Schäden durch Lebensmittelskandale (Finanzgarantie) nachweisen müssen. Das würde erhebliche Mehrkosten für die Betriebe bedeuten.

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.