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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

Aus dem Heft

Gehölz gerodet

Lesezeit: 1 Minuten

Vier Bäume und rund 800 m2 Feldgehölze rodete ein Landwirt ohne Genehmigung. Er entfernte trotz Hinweises des Landratsamtes die Wurzeln und drillte dort Mais. Daraufhin verdonnerte ihn die Naturschutzbehörde, 12 Bäume und 1 020 m2 Gehölze zu pflanzen. Zu Recht, so das Verwaltungsgericht Augsburg: der Umfang des Ausgleichs könne den Ursprungszustand übersteigen.


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Zu dem Sachschaden entstünde ein Defizit für die Natur, da die neu gepflanzten Gehölze die Funktion der beseitigten erst nach Jahren erreichten. Eine Ausdehnung der ökologischen Ausgleichsfläche um einen Zuschlagsfaktor von bis zu 1,5 sei verhältnismäßig (Az: Au 2 K 13/1383).

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