Günstige Rabatte in der PKW-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung können an andere Familienmitglieder weitergegeben werden. Die meisten Versicherer lassen eine solche Übertragung nach wie vor zu. Voraussetzung: Wer einen günstigen Rabatt übernehmen will, muss das Auto des bisherigen Rabattinhabers regelmäßig gefahren haben. Dies müssen beide gegenüber der Versicherung schriftlich erklären. Die meisten Versicherungen lassen solche Rabattübertragungen unter Ehegatten, an Kinder, Geschwister oder zwischen Großeltern und Enkeln zu. Manchen Gesellschaften reicht es schon, wenn beide Personen in häuslicher Gemeinschaft leben egal ob sie verwandt sind oder nicht. Als besonders kundenfreundlich erwiesen sich in einer Finanztest- Umfrage sieben Versicherer. Sie erlauben es, den Rabatt auf jede beliebige Person zu übertragen. Schlechte Karten haben jedoch jüngere Kunden. So kann z. B. ein Vater, der seit vielen Jahren unfallfrei fährt, seinen Rabatt nicht auf seinen Sohn übertragen, der erst seit einem Jahr den Führerschein hat. Denn eine Übertragung ist nur in der Höhe erlaubt, die der andere selbst hätte erreichen können.
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