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Geld vom Staat für die Altersvorsorge

Lesezeit: 3 Minuten

A b dem Jahr 2002 wird die private Altersvorsorge staatlich gefördert. In der Endstufe ab dem Jahr 2008 sol-len jährlich 20 Milliarden DM in diese Forderung fließen. Von ihr können auch Landwirte, ihre Ehegatten sowie mitar-beitetende Familienangehörige profitie-ren, soweit sie in der landwirtschaft-lichen Alterskasse und/oder in der ge-setzlichen Rentenversicherung pflicht-versichert sind. Um die staatlichen Zulagen voll aus-zuschöpfen, muss zunächst ein Betrag in Höhe von 1 % des jährlichen Einkom-mens in einen anerkannten Altersvorsor-geVertrag eingezahlt werden. Bis 2008 erhöht sich dieser Prozentsatz auf 4 %. Der zu leistende Eigenbeitrag ist jedoch geringer. Denn ein Teil der Sparleistung wird über die staatlichen Grund- und Kin-derzulagen abgedeckt. Vor allem Fami-lien mit mehreren Kindern und mittlerem Einkommen brauchen dadurch oft nur et-wa 45 bis 55 % der Sparleistung selbst auf-zubringen. Den Rest schießt der Staat da-zu. Ein Beispiel zeigt Übersicht 1. Berechnungsbasis für die notwendige Sparleistung ist das im Steuerbescheid ausgewiesene Einkommen. Dies soll auch für § 13a-Landwirte gelten. Der Gesetz-geber schreibt keine bestimmte Form der privaten Altersvorsorge vor. Gefördert wird jedoch nur, wenn der Vertrag ganz bestimmte Kriterien erfüllt. So darf die Leistung nicht vor Vollendung des 60. Le-bensjahres fällig werden. Bis dahin müs-sen regelmäßig Vorsorgebeiträge einge-zahlt werden. Der Anbieter muss garan-tieren, dass bei Rentenbeginn mindestens das eingezahlte Kapital voll zur Verfü-gung steht. Die Auszahlung muss in Form einer lebenslangen monatlichen Rente bzw. Leistung erfolgen, die gleichblei-bend, aber auch dynamisch sein kann. Die Verträge können förder-unschädlich mit einer Er-werbsminderungsrente und/ oder einer Hinterbliebenen-rente kombiniert werden. Sie dürfen weder abgetreten noch anderweitig an Dritte übertra-gen werden. Einen ersten Überblick, welche Formen der privaten Altervorsorge künftig förder-fähig sind, erhalten Sie in Übersicht 2. Zwar gibt es schon heute Anlageformen, die den neuen gesetzlichen Bedingungen mehr oder weni-ger nahe kommen. Es gibt aber bislang noch kein einziges Produkt, dass als för-derfähig zertifiziert ist. Das liegt daran, dass die Zertifizierungsstelle gerade erst ihre Arbeit aufgenommen hat. Es handelt sich um das Bundesaufsichtsamt für Ver-sicherungswesen. Dieses wird vorab prü-fen, ob und welche angebotenen Verträge die vorgeschriebenen Förderkriterien er-füllen. Wichtig: Das Zertifikat stellt aus-drücklich kein staatliches Gütesiegel dar, mit dem z. B. eine hohe Rendite und Sicherheit bestätigt wird. Es garantiert lediglich, dass die jeweilige Form der Altersvorsorge förder-tauglich ist. Fast alle Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften sind der-zeit dabei, neue Angebote zu entwi-ckeln. Teilweise wird sogar schon kräftig die Werbetrommel gerührt. Auch beste-hende Altverträge können grundsätzlich in die Förderung einbezogen werden, wenn diese die Kriterien erfüllen bzw. entsprechend angepasst werden. Wir empfehlen jedoch in jedem Fall, mit dem Abschluss neuer oder der Umstellung bestehender Verträge noch mindestens bis November 2001 zu warten! -hgt-top

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