Zu: „Leserfrage: Kann ich Heu mit Herbstzeitlosenanteil als Einstreu nutzen“, www.topagrar.com
Gemeinsam mit Behörden Lösung finden
Lesezeit: 2 Minuten
Die fachlichen Empfehlungen im Artikel zum Umgang mit Herbstzeitlosen, wie das Ausstechen der Pflanzen sowie eine frühe Mahd oder das Mulchen sind bestimmt richtig. Da es sich aber um eine „Naturschutzfläche“ handelt, sollte unbedingt auch mit der zuständigen Naturschutzbehörde Kontakt aufgenommen werden.
In den meisten Fällen sind auf solchen Flächen ja Vertragsnaturschutzprogramme o.ä. abgeschlossen. Die darin getroffenen Vereinbarungen müssen entsprechend eingehalten werden. Allerdings sollte die Naturschutzbehörde dann auch eine Lösung für das Problem anbieten, schließlich ist es ja im Interesse des Naturschutzes, dass die Fläche auch weiterhin bewirtschaftet wird. Dafür braucht es den Landwirt – nur wenn er keine Probleme durch den Aufwuchs bekommt, hat er auch weiterhin ein Interesse daran.
Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass solche Ausnahmen beim Vorkommen von Giftpflanzen möglich sind. Die müssen dann aber auch an das Landwirtschaftsamt weitergegeben werden, damit es dann bei Kontrollen nicht doch noch zu Problemen kommt.
Übrigens kann es je nach Schnittzeitpunkt auch sein, dass sich gar keine giftigen Pflanzenteile der Herbstzeitlosen im Aufwuchs befinden, z.B. Mitte Juli. Das sollte aber natürlich sorgsam geprüft werden. Trotzdem ist es natürlich gut, wenn man das Problem im Auge behält und bei Bedarf mechanische Maßnahmen ergreift.
Fabian Höß, 87534 Oberstaufen, Bayern
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Die fachlichen Empfehlungen im Artikel zum Umgang mit Herbstzeitlosen, wie das Ausstechen der Pflanzen sowie eine frühe Mahd oder das Mulchen sind bestimmt richtig. Da es sich aber um eine „Naturschutzfläche“ handelt, sollte unbedingt auch mit der zuständigen Naturschutzbehörde Kontakt aufgenommen werden.
In den meisten Fällen sind auf solchen Flächen ja Vertragsnaturschutzprogramme o.ä. abgeschlossen. Die darin getroffenen Vereinbarungen müssen entsprechend eingehalten werden. Allerdings sollte die Naturschutzbehörde dann auch eine Lösung für das Problem anbieten, schließlich ist es ja im Interesse des Naturschutzes, dass die Fläche auch weiterhin bewirtschaftet wird. Dafür braucht es den Landwirt – nur wenn er keine Probleme durch den Aufwuchs bekommt, hat er auch weiterhin ein Interesse daran.
Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass solche Ausnahmen beim Vorkommen von Giftpflanzen möglich sind. Die müssen dann aber auch an das Landwirtschaftsamt weitergegeben werden, damit es dann bei Kontrollen nicht doch noch zu Problemen kommt.
Übrigens kann es je nach Schnittzeitpunkt auch sein, dass sich gar keine giftigen Pflanzenteile der Herbstzeitlosen im Aufwuchs befinden, z.B. Mitte Juli. Das sollte aber natürlich sorgsam geprüft werden. Trotzdem ist es natürlich gut, wenn man das Problem im Auge behält und bei Bedarf mechanische Maßnahmen ergreift.