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Genussrechte: Kunden investieren in Bauern

Lesezeit: 3 Minuten

Immer mehr Bauern schwören darauf, über Genussrechte Kapital von Privatleuten einzuwerben. Das ist meistens teurer als ein Bankkredit. Warum rentiert es sich trotzdem?


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Was tun, wenn die Menschen den Bezug zur Landwirtschaft verlieren und ihr deswegen immer kritischer gegenüberstehen? „Ganz einfach“, sagen sich schon über 100 deutsche Bauern: „Die Verbraucher direkt in den Betrieb einbinden!“


Eine Möglichkeit dazu ist die Ausgabe von Genussrechten. Die Idee: Jeder, der will, investiert einen Betrag in den landwirtschaftlichen Betrieb. Diesen kann der Landwirt z. B. in den Stallbau, seine Technik oder den Hofladen stecken. Im Gegenzug bezahlt er dem Geldgeber jährlich Zinsen. Der Clou: Statt barem Geld zahlen viele Landwirte diese Zinsen in Gutscheinen für den Einkauf im Hofladen aus. Oder sie versorgen die „Investoren“ direkt mit Fleisch, Käse oder Kartoffeln. Damit haben sie nicht nur eine neue Kapitalquelle aufgetan, sondern obendrein viele Kunden ihrer Direktvermarktung über Jahre fest an sich gebunden. So bekommt der Begriff „Genussrechte“ eine ganz neue Bedeutung.


Dass sich dabei die Genussrechte als Anlageform durchgesetzt haben, hat handfeste Gründe, die über das Wortspiel mit dem „Genuss“ hinausreichen. Sie sind vor allem für den Schuldner eine sehr unkomplizierte Form des Wertpapiers. Denn die Anleger bekommen kein Mitspracherecht im Betrieb und müssen in Jahren, in denen der Betrieb Verluste schreibt, auf Zinsen verzichten. Bei einer Insolvenz des Betriebs müssen sie mit einem Totalverlust ihres Kapitals rechnen, weil sie nur nachrangig nach allen anderen Gläubigern ausbezahlt werden. Aus diesem Grund betrachtet die Bank das über Genussrechte eingeworbene Kapital wie Eigenkapital des Betriebes – und finanziert einen möglichen Restbetrag umso günstiger.


Ein weiterer Vorteil: Wer weniger als 100 000 € pro Projekt und Jahr einwirbt, ist von der Pflicht zur Herausgabe eines Emissionsprospektes befreit. Solche Prospekte wären sehr aufwendig zu erstellen, was sich wiederum erst ab einem Anlagevolumen von mehreren Millionen Euro rentieren würde. Die meisten Landwirte werben deswegen normalerweise nicht mehr als 100 000 € ein.


Doch die laxen Vorschriften zu den Genussrechten können auch Nachteile haben. Wer z. B. seine Anleger nicht korrekt und ausreichend über die Risiken und den möglichen Totalausfall informiert, macht sich möglicherweise des Anlagebetruges schuldig. Deswegen empfiehlt es sich, auf die Hilfe erfahrener Berater zu setzen (siehe Reportagen). Diese prüfen zunächst, ob der Betrieb wirtschaftlich so gut dasteht, dass das Risiko für die Anleger überschaubar bleibt. Anschließend helfen sie u. a. bei der Erstellung der Genussrechtsbedingungen und der Zeichnungsscheine. Ebenso hilfreich: In der Regel liefern die Berater auch Software für ein Anleger-Register mit. Das macht es leichter, den Überblick über die Anleger zu behalten und ihnen jährlich ihre Zinszertifikate bzw. Warengutscheine auszustellen. Die Anleger müssen darauf Kapitalertragssteuer zahlen; diese hat der Schuldner direkt einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Eine geeignete Software ist auch deshalb unabdingbar.


Die Berater verlangen in der Regel wenige tausend Euro an Gebühren für die erstmalige Ausgabe von Genussrechten und anschließend wenige hundert Euro jährlich für die laufende Betreuung und Software-Aktualisierung.


Zwei Landwirte, die trotz dieser Mühen und Kosten Genussrechte ausgegeben haben, berichten nachfolgend über ihre Erfahrungen.

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