Meine Gemeinde möchte gerne eine Glasfaserleitung durch mein Land verlegen. Muss ich dem zustimmen? Sollte ich einen Grundbucheintrag vornehmen lassen? Welche Abfindung kann ich fordern?
Nach dem Telekommunikationsgesetz müssen Sie Glasfaserleitungen dulden, wenn:
- diese auf einer bereits rechtlich gesicherten anderen Leitungstrasse verlegt wird, wo auch z.B. Wasser-, Strom- oder Gasleitungen verlegt sind oder
- Ihr Grundstück durch das Glasfaserkabel nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
Es kommt also darauf an, wie die Leitung auf Ihrem Grundstück verlaufen soll. Meistens werden solche Glasfaserleitungen am äußersten Rand des Grundstücks verlegt, sodass Sie bei der künftigen Bewirtschaftung nicht eingeschränkt sind. Wenn Sie die Leitung also dulden müssen, steht Ihnen nur eine einmalige Entschädigung von 1,53 € pro laufenden Meter zu.
Sie müssen die Leitung hingegen nicht dulden, wenn die Gemeinde das Glasfaserkabel quer durch Ihre bewirtschaftete Ackerfläche verlegen will. Denn dann beeinträchtigt die Leitung den Acker, den Sie bestellen. In diesem Fall können Sie die Höhe der Entschädigung frei verhandeln. Preise von 10 bis 15 €/lfd. Meter als einmalige Entschädigung bzw. 1 bis 2 €/lfd. Meter pro Jahr sind durchaus üblich.
Seien Sie froh, dass Sie keine Dienstbarkeit im Grundbuch stehen haben! Das ist nicht empfehlenswert, da die Gemeinde keinen Anspruch darauf hat. Es besteht kein Grund, für ein Glasfaserkabel eine Dienstbarkeit im Grundbuch einzutragen. Ihr Grundbuch bleibt somit frei.