Ich habe zwei auf meinen Namen zugelassene Schlepper (A und B) und mehrere zulasssungsfreie Anhänger (25 km/h). Jeder Anhänger trägt dasselbe Nummernschild und zwar das mit der Nummer von Schlepper A. Nun sagte man mir im Straßenverkehrsamt Folgendes: Wenn ichmit einem Schlepper-Anhänger-Gespann unterwegs sei, müsse der Anhänger das gleiche Nummernschild tragen wie der ziehende Schlepper. Ist es also nicht zulässig, wenn ich mit Schlepper B einen der Anhänger fahren würde? Ist in diesem Fall mein Versicherungsschutz gefährdet?
Das Straßenverkehrsamt ist im Unrecht. Der Versicherungsschutz ist in diesem Fall nicht gefährdet. Da Sie zulassungsfreie landwirtschaftliche Anhänger nutzen, müssen Sie zwar ein Wiederholungskennzeichen an der Rückseite des Anhängers führen. Sind aber beide Schlepper (A und B) auf Sie zugelassen und haben ein eigenes Kennzeichen, reicht ein Wiederholungskennzeichen von einem dieser Zugfahrzeuge aus. Das Kennzeichen des Anhängers muss also nicht identisch mit dem ziehenden Fahrzeug sein. Heinz Haarlammert,
Ladbergen