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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Gut und günstig greenen

Lesezeit: 12 Minuten

Bohnen, Zwischenfrüchte oder Blühstreifen? Wie erfüllen Sie am besten Ihre Greening-Auflagen? Und lohnt sich die Verknüpfung mit Agrarumweltmaßnahmen? Wir haben verschiedene Alternativen geprüft.


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Jetzt wird es ernst: Für die Bestellung 2014/15 müssen erstmalig die neuen Greening-Auflagen beachtet werden. Jetzt müssen Sie entscheiden, welche drei Hauptkulturen Sie künftig anbauen und wie Sie die notwendigen ökologischen Vorrangflächen nachweisen. Zuvor sollten Sie auch prüfen, ob es sich lohnt, das Greening mit der Teilnahme an einem Agrarumweltprogramm zu verknüpfen. Die meisten Bundesländer lassen bei einigen Förderprogrammen eine solche Verknüpfung zu. Das gilt z. B. für Blühstreifenprogramme oder die Förderung des Zwischenfruchtanbaus. Die so geförderten Flächen können dann gleichzeitig als ökologische Vorrangflächen dienen.


Allerdings wird dafür dann ein ­Prämienabzug fällig, weil die EU eine Doppelförderung verbietet. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Landwirt an einem mit 700 €/ha geförderten Blühstreifenprogramm teilnehmen würde, diese Flächen gleichzeitig als ökologische Vorrangflächen auswiese und da­für auch noch die Greening-­Prämie (87 €/ha) beantragte. Dann bekäme er für die Einhaltung weitgehend gleicher Auflagen zweimal Geld. Das ist nach ­europäischem Recht verboten.


Deshalb müssen die Bundesländer bei ihrer Agrarumweltförderung Prämienabzüge vornehmen, deren Höhe von der jeweiligen Maßnahme abhängt. Der Bund bewertet 1 ha ökologische Vorrangfläche mit 250 €. Da Blühstreifen mit dem Faktor 1,5 gewichtet werden, müssen gerundet 380 €/ha von der Förderprämie (700 €/ha) abgezogen werden. Bei Zwischenfruchtflächen mit dem Gewichtungsfaktor 0,3 wären es entsprechend 75 €/ha.


Ob sich die Teilnahme an solchen Programmen dann noch lohnt und welche Varianten die niedrigsten GreeningKosten verursachen, haben wir am Beispiel des Milchviehhalters Nils Petersen aus dem Elbe-Weser-Dreieck und der Ackerbauern Hans Hansen aus Ostholstein und Heinz Bördemann aus Südniedersachsen nachgerechnet.


Drei typische Betriebe:

Milchviehhalter Nils Petersen wirtschaftet im Elbe-Weser-Dreieck. Zum Betrieb gehören 120 Kühe und 119 ha Fläche, davon 65 ha Ackerland. Der Rest ist Grünland. Damit hat Petersen einen für norddeutsche Geeststandorte typischen Betrieb. Weil Zupachtflächen knapp und teuer sind (800 €/ha), versucht Petersen so viel Futter wie möglich vom Acker zu holen. Deshalb baut er bisher nur Mais an. Das geht in Zukunft nicht mehr. Der Milchviehhalter wird mindestens zwei weitere Hauptkulturen anbauen müssen, wenn er die Greening-Auflagen erfüllen will. Darüber hinaus fehlen auch noch ökologische Vorrangflächen (öVF). Der Betrieb verfügt zwar über viele Hecken und Gehölze (1,5 % der Ackerfläche, 1,0 ha). Um auf die vorgeschriebenen 5 % der Ackerfläche zu kommen, muss er aber weitere 1,3 ha Ackerland in öVF umwandeln.


Unser zweiter Landwirt, Hans Hansen, bewirtschaftet einen Ackerbaubetrieb in Ostholstein mit Rapsfruchtfolge. Nach Winterraps folgt zweimal Winterweizen. Auch Hansen muss die Fruchtfolge umstellen, da er auf seinen 250 ha bislang nur zwei Hauptfrüchte anbaut. Über seine Knicks (Hecken) kann er sich immerhin 2 % der Ackerfläche als öVF anrechnen lassen. Um die Greening-Auflagen zu erfüllen, muss er weitere 7,5 ha öVF nachweisen.


Heinz Bördemann, unser dritter Betrieb, hat einen viehlosen Marktfruchtbetrieb in der Hildesheimer Börde. Auf seinen 120 ha Lössböden fährt der Landwirt eine viergliedrige „Rüben- Fruchtfolge“. Nach den Zuckerrüben baut Bördemann zweimal Winterweizen an. Am Schluss der Fruchtfolge steht die Wintergerste. Damit hat dieser Betrieb immerhin schon die geforderten drei Hauptkulturen. Über Landschaftselemente, die Bördemann als öVF anrechnen könnte, verfügt er aber nicht. Allerdings baut er seit Jahren schon konsequent 30 ha Zwischenfrüchte vor den Zuckerrüben an, die er künftig als öVF bilanzieren könnte.


Die Greening-Alternativen:

Alle drei Betriebe haben im Grunde ähnliche Optionen, die Greening-Auflagen zu erfüllen. Sie können Leguminosen (z. B. Ackerbohnen oder Klee) als Hauptfrucht anbauen, auf Zwischenfrüchte setzen oder Flächen aus der Produktion nehmen und darauf zum Beispiel Blühstreifen anlegen. Die so genutzten Flächen werden in der öVF-Bilanzierung aber sehr unterschiedlich gewichtet: Zwischenfruchtflächen mit dem Faktor 0,3, Leguminosen mit 0,7 und Blühstreifen mit 1,5. Bestehende Landschaftselemente werden sogar mit dem Faktor 2,0 bewertet, zählen also doppelt.


Die meisten Bundesländer erlauben den Landwirten an ausgewählten Agrar­umweltmaßnahmen teilzunehmen und die geförderten Flächen auch als ökologische Vorrangflächen auszuweisen. Interessant sind in diesem Zusammenhang vor allem die Förderung winterharter Zwischenfrüchte in den Gebietskulissen der Wasserrahmenrichtlinie oder in Trinkwassereinzugsgebieten, die Anlage von Blühstreifen oder die Förderung einer vielfältigen Fruchtfolge. Welche Auflagen dafür in Niedersachsen und Schleswig-Holstein gelten, steht im Kasten auf dieser Seite.


Milchviehhalter Nils Petersen im Elbe-Weser-Dreieck


Nils Petersens größtes Greening-Problem ist die drohende Futterlücke. In Zukunft darf er auf höchstens 75 % ­seines Ackers noch Silomais anbauen, rund 17 ha weniger als bisher. Um die entstehende Futterlücke so klein wie möglich zu halten, könnte er auf ­Roggen-GPS (12,13 ha) und Ackergras (3,25 ha) als Hauptkulturen setzen und zusätzlich noch knapp 9 ha Grünroggen als Zwischenfrucht zur Futternutzung ansäen und auf diesen Flächen im Frühjahr Silomais nachbauen (siehe Übersicht 1).


Diese Kombination beschert ihm zwar noch immer eine Futterlücke von rund 270 000 MJ NEL, die er über den Zukauf von etwa 2,8 ha Silomais schließen müsste. Petersen ist auch klar, dass die Kombination Grünroggen mit nachfolgendem Silomais v.a. in trockenen Frühjahren problematisch werden kann.


Mit dieser Variante hält er aber zumindest die drei vorgeschriebenen Hauptkulturen vor. Um auf die notwendigen öVF zu kommen, könnte Petersen 0,87 ha Blühstreifen anlegen. Zusammen mit den vorhandenen Landschaftselementen hätte er so die erforderlichen 3,25 ha öVF (Übersicht 1).


Um einen Teil der zusätzlichen Futterkosten aufzufangen, könnte Petersen an den niedersächsischen Agrarumweltmaßnahmen „Blühstreifen“ und „Winterharte Zwischenfrüchte“ teilnehmen. Zwischenfrüchte sind allerdings nur dann förderfähig, wenn der Betrieb mit einem Mindestanteil in der Kulisse der Wasserrahmenrichtlinie oder in einem Trinkwassereinzugsgebiet liegt (s. Kasten S. 35). Diese Vorgabe erfüllt Petersen. Wenn er beide Förderprogramme nutzt, brächte ihm das nach Abzug der Greening-Anrechung rund 1 300 € Prämie jährlich.


Unterm Strich hat der Milchvieh­halter durch die Greening-Auflagen ­gegenüber dem Status quo zusätzliche Kosten von knapp 4 700 €. Das ist aber immer noch deutlich günstiger, als auf die Greening-Prämie ganz zu verzich­-ten. Dann würden ihm jährlich über 10 000 € verloren gehen (Übersicht 1).


Klee siliert schlechter als Gras.

Jetzt prüft Petersen noch, ob er sich besser steht, wenn er statt Ackergras ein Kleegemenge anbaut. Dann könnte er auf die Blühstreifen verzichten und die öVF über die Leguminosenfläche nachweisen. Diese Option ändert zur ersten Alternative nur wenig. Die Futterlücke ist in etwa genauso groß, die Ansaatkosten sind leicht höher und die Agrarumweltprämie ist etwas niedriger. Unterm Strich wäre diese Alternative damit nur um rund 400 € teurer.


Dennoch hält Petersen diese Variante für wenig vorteilhaft: Auf den Kleeflächen kann er deutlich weniger Gülle ausbringen als bei Ackergras, wenn er keine Stickstoffausträge riskieren will. Außerdem ist Petersens Futtererntetechnik nicht auf reinen Klee ausgerichtet, sodass er bei der Bergung mit Futterverlusten rechnen muss.


Darüber hinaus siliert Klee schlechter als Gras. Das liegt am geringeren Anteil wasserlöslicher Kohlenhydrate im Klee. Die werden von den Milchsäurebakterien für die Fermentation zu Milchsäure benötigt, um die Silage zu konservieren. Der höhere Eiweißgehalt des Klees hemmt obendrein den Abfall des pH-Werts auf natürliche Weise, sodass mehr Säure zugesetzt werden muss, um das gewünschte pH-Niveau der Silage zu erreichen. Unter dem Strich dürfte die Kleevariante damit am Ende doch noch deutlich höhere Kosten verursachen, als die Bilanzierung der Futterkosten auf den ersten Blick deutlich macht.


Zum Schluss will Petersen noch wissen, ob es sich rechnet, die öVF über Zwischenfrüchte zu liefern, statt auf Blühstreifen oder Leguminosen zu setzen. Dann müsste er auf 4,34 ha ein Raps-Rübsen-Gemenge anbauen und den Grünroggen reduzieren. Das bedeutet aber, dass die Futterlücke deutlich ansteigen würde. Petersen müsste noch mehr Silomais zukaufen. Damit wäre diese Variante um mehr als 1 000 € teurer als die Alternative mit dem umfangreicheren Grünroggenanbau.


Milchviehhalter Petersen fällt die Entscheidung daher nicht schwer: Er wird in Zukunft auf Roggen-GPS und Ackergras setzen und versuchen, über den Anbau von Grünroggen die Futterlücke klein zu halten.


Hans Hansen in Ostholstein


Auch der Holsteiner Ackerbauer muss seine Raps-Weizen-Weizen-Fruchtfolge anpassen. Ihn treffen die Greening-Auflagen doppelt. Um künftig drei Hauptfrüchte zu haben, muss er auf mindestens 5 % seiner Ackerfläche (12,5 ha) eine dritte Frucht anbauen. Zusätzlich fehlen Hansen noch 7,5 ha öVF.


Um möglichst wenig ändern zu müssen, überlegt Hansen, weniger Stoppelweizen und stattdessen Ackerbohnen (12,5 ha) anzubauen. Damit hätte der Holsteiner eine dritte Hauptkultur und gleichzeitig 8,75 ha öVF (Übersicht 2).


Ackerbohnen kosten Geld:

Unterm Strich gehen ihm damit rund 3 500 € an Gesamtdeckungsbeitrag gegenüber der Ausgangssituation verloren. Deshalb will Hansen wissen, ob er besser die Fruchtfolge noch weiter auffächern und am schleswig-holsteinischen Programm „Vielfältige Fruchtfolge“ teilnehmen sollte (Angebot vsl. ab 2015).


Neben den Ackerbohnen würde er dann noch Wintergerste und Triticale als vierte und fünfte Hauptfrucht in die Fruchtfolge aufnehmen. Die Ackerbohnen müsste Hansen auf 25 ha aufstocken, um den im Programm geforderten Leguminosen-Mindestanteil von 10 % der Ackerfläche zu erreichen. Mit insgesamt 75 ha Weizen würde Hansen auch noch gerade so im Limit des Förderprogramms bleiben, was den Höchstanteil einzelner Früchte anbetrifft (s. Kasten auf Seite 35).


Die Zwischenfrüchte kann Hansen jetzt vor den Ackerbohnen anbauen und darüber die öVF nachweisen. ­Bei der Förderprä­mie „Vielfältige Fruchtfolge“ (110 €/ha) erhält er in vollem Umfang, da sie in Schleswig-Holstein nicht auf das Greening anrechenbar ist. Unterm Strich erwirtschaftet er mit dieser Greening-Alternative zwar 16 000 € weniger an Gesamtdeckungsbeitrag als bei der Standard-Variante. Im Gegenzug erhält er aber 27 500 € an Agrarumweltprämien. Da kann er auch die zusätzlichen Kosten für den Zwischenfruchtanbau leicht verschmer­zen (s. Übersicht 2).


Die Teilnahme am Programm „Vielfältige Fruchtfolge“ ist auch wirtschaftlicher als der Anbau von Sommergerste als dritte Hauptfrucht in Verbindung mit einem Zwischenfruchtanbau. Der Gesamtdeckungsbeitrag ist bei dieser Alternative noch niedriger als bei den zuvor geprüften Varianten. Darüber hinaus fehlt die „Gegenfinanzierung“ über ein Agrarumweltprogramm (siehe Über­sicht 2).


Zuletzt prüft Hansen noch, ob sich Blühstreifen noch besser rechnen als die Alternative „Vielfältige Fruchtfolge“. Dazu könnte er den Umfang des Stoppelweizens reduzieren, als dritte Hauptkultur Wintergerste anbauen und 5 ha Blühstreifen einsäen. Unterm Strich schneidet diese Option hinsichtlich der Marktleistung mit am besten ab. Allerdings kommt von der Blühstreifenprämie kaum etwas in Hansens Portemonnaie an. Von den 750 €/ha Prämie müssen 382 €/ha wegen der gleichzei­tigen Anrechnung als öVF abgezogen werden. Damit bleiben nach Abzug der Kosten für Saatgut und Bestellung (250 €/ha) noch 118 €/ha übrig.


Hansen kommt zum Schluss, dass für ihn nur zwei Alternativen in die engere Wahl kommen. Die Teilnahme am Programm „Vielfältige Fruchtfolge“ ist für ihn die wirtschaftlichste Alternative. Allerdings muss er dann seine Fruchtfolge sehr weit aufsplitten und in großem Umfang die Risikofrucht „Ackerbohne“ in die Fruchtfolge einbauen. Wenn er dieses Risiko nicht eingehen möchte, bleibt ihm als Alternative noch die Standardvarianten. Hansen müsste dann nur eine halb so große Fläche mit Ackerbohnen bestellen oder Blühstreifen anlegen, aber auch auf gut 8 000 € Einkommen verzichten.


Ackerbauer Heinz Bördemann in Südniedersachsen


Im Vergleich dazu hat Heinz Bördemann kaum Probleme. Über seinen ­umfangreichen Zwischenfruchtanbau (30 ha Senf-Ölrettich-Gemenge) kann er viel mehr öVF nachweisen, als er eigentlich braucht. Bördemann kann die Greening-Auflagen ohne Änderung der bisherigen Fruchtfolge und ohne zusätzliche Kosten erfüllen (Übersicht 3).


Für ihn kommt das Förderprogramm „Winterharte Zwischenfrüchte“ aber nicht infrage, weil seine Flächen nicht in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie liegen. Außerdem kann er über den nicht winterharten Ölrettich Rübenzysten-Nematoden bekämpfen, was mit Raps/Rübsen nicht gelingt.


Aber selbst wenn er davon profitieren könnte und die nicht als öVF benötigten 10 ha Zwischenfrüchte mit 120 €/ha gefördert würden, hätte das kaum Auswirkungen auf das Gesamtergebnis. Das gilt auch für die Greening-Varianten, die auf Ackerbohnen setzen. Sie liegen im Gesamtdeckungsbeitrag zwar um ca. 2 500 € unter dem der Zwischenfruchtvarianten. Über die Kombination mit den Fördermaßnahmen „Winterharte Zwischenfrüchte“ oder „Blühstreifen“ könnte dieser Verlust aber zum Teil wieder kompensiert werden, wenn die Förderkulisse dies hergäbe, was bei Bördemann nicht der Fall ist (Übersicht 3).


Für Heinz Bördemann steht daher das Ergebnis fest: Er wird so weitermachen wie bisher. Die Greening-Auflagen tun ihm nicht weh und die Fruchtfolge ist eingespielt. Warum also ohne Not etwas ändern, denkt sich der Ackerbauer.


Jeder Betrieb ist anders.

Die Ergebnisse zeigen, dass es entscheidend von der einzelbetrieblichen Ausgangssituation abhängt, wie stark ein Betrieb vom Greening betroffen ist. Das gilt auch für die Vorzüglichkeit der jeweiligen Anpassungsstrategie. Für den einen Betrieb ist es der verstärkte Zwischenfruchtanbau, für den nächsten die Anlage von Blühstreifen und für den dritten sind es die Ackerbohnen.


Für alle Varianten gilt aber: Jede ­Anpassung an die Greening-Auflagen ist günstiger als der Verzicht auf die Greening-Prämie. Wer dann noch sein Greening mit einer Agrarumweltförderung verknüpft, kann die Greening-­Kosten weiter senken.


Es lohnt sich also, vor der Entscheidung mögliche Alternativen genau durchzurechnen. Die Landwirtschaftskammern, Landwirtschaftsämter und Berater vor Ort wissen genau, welche Agrar­umweltprogramme in Ihrem Bundesland für das Greening genutzt werden können.

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