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GVO-Anbauverbote: Regional oder national?

Lesezeit: 2 Minuten

In Deutschland gibt es Streit darüber, wie die sog. Opt-out-Regelung angewendet werden soll. Diese besagt, dass die Mitgliedstaaten künftig den Anbau EU-weit zugelassener gentechnisch veränderter Sorten verbieten können, wenn sie dafür zwingende Gründe haben.


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Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU, 57) will die Entscheidung darüber den Bundes­ländern überlassen. Nur diese könnten das Verbot rechtssicher begründen, ist der Minister sicher. Mögliche Verbotsgründe wie eine kleinstrukturierte Landwirtschaft könne man nur regional heranziehen, aber nicht flächendeckend für ganz Deutschland, so ein Sprecher des Ministers gegenüber top agrar. Damit trage der Bund auch dem föderalen Aufbau des Landes Rechnung.


Pech für Schmidt, dass die Bundes­länder die Zuständigkeit gar nicht haben wollen. Deren Agrarminister sprachen sich bei ihrer Frühjahrstagung Mitte März einstimmig über alle Parteigrenzen hinweg für ein nationales Anbau­verbot aus. Im Bundestag sehen SPD, Grüne und Linke das ganz genauso. Auch der Deutsche Bauernverband hält nur eine bundesweite Regelung für praktikabel. Am liebsten wäre dem Verband sogar eine EU-weit einheitliche Vorgehensweise.


Damit trifft der Verband die Stimmung der Landwirte. Bei eine Umfrage auf top agrar online hielten es 85 % der Teilnehmer für falsch, den Ländern die Entscheidung zu überlassen, weil das nur zu einem rechtlichen Flickenteppich in Deutschland führe (siehe Übersicht).

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