Nach dem europäischen Bezeichnungsrecht darf nur von Milch gesprochen werden, wenn das Produkt von einem Tier stammt. Dafür haben die Verbände intensiv gekämpft, u. a. um das Alleinstellungsmerkmal der Kuhmilch zu sichern.
Als Milchreferentin beim BWV Rheinland-Nassau würde ich mir wünschen, dass Sie als Redaktion einer „Agrarzeitung“ auf so etwas achten.
Karin Bothe-Heinemann
56068 Koblenz, Rheinland-Pfalz