Landwirte, die Hartz IV beantragen wollen, werden bei den Jobcentern so manches Mal fehlerhaft informiert oder pauschal abgewiesen. So behaupteten Sachbearbeiter z.B., betriebliches Vermögen müsse generell veräußert werden, jeder Betriebsmittel-Kauf müsse genehmigt werden und für Landwirte gebe es Hartz IV sowieso nur ein halbes Jahr. Lassen Sie sich von solchen Fehlinformationen nicht entmutigen und stellen Sie trotzdem einen Antrag!
Die falsche Beratung ist nicht unbedingt böser Wille. In den Jobcentern mangelt es oft an Fachkenntnissen und praktischen Erfahrungen in Sachen Landwirtschaft. Das bestätigt uns auch ein Teamleiter eines Jobcenters. Die Sachbearbeiter betreuen vor allem Arbeitnehmer. Landwirten gegenüber kommt es dann schnell zu falschen Aussagen und Fehleinschätzungen.
Fakt ist jedoch, dass Landwirte bei Vorliegen der Voraussetzungen genauso Anspruch auf Hartz IV haben wie Arbeitnehmer (siehe top agrar 12/2015, S. 34). Sie müssen dafür in der Regel weder von jetzt auf gleich betriebliches Vermögen veräußern noch ihren Betrieb aufgeben. Landwirte haben auch Anspruch auf eine korrekte fachliche Beratung und einen fairen Umgang. Ein Erstantrag muss ohne Wenn und Aber möglich sein. Erst dann kann ein Jobcenter überhaupt beurteilen, ob und wie lange ein Landwirt Anspruch auf Harz IV hat.
Wenn es dennoch schon vor Antragstellung zu Problemen kommt, sollten Landwirte beim Teamleiter im Leistungsbereich des Jobcenters schriftlich Beschwerde einreichen und um Prüfung der Angelegenheit innerhalb von 14 Tage bitten.
top agrar meint: Hilfreich wäre es, wenn die jeweiligen Landesbauernverbände an die zuständigen Regionaldirektionen der Jobcenter herantreten und das Thema Hartz IV für Landwirte auf die Agenda der Jobcenter bringen würden!