Kinder, die durch Unfall oder Krankheit so massiv beeinträchtigt sind, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, bekommen auch Hilfe vom Staat. Diese ist aber nicht so hoch, dass private Vorsorge überflüssig wäre.
Beim Kindergeld gilt: Ist die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten, wird das Kindergeld für das Kind weitergezahlt, solange es seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten kann.
Zudem haben Kinder über 18 Jahre, die voll erwerbsgemindert sind, Anspruch auf die staatliche Grundsicherung, solange die Eltern nicht mehr als 100 000 € pro Jahr verdienen (Gesamtbetrag der Einkünfte). Die Grundsicherung beträgt monatlich rund 400 bis 500 €, je nach Wohnsituation auch mehr. Ein Rückgriff auf das Einkommen der Eltern erfolgt in diesem Fall nicht.
Das Problem: Eigenes Einkommen und/oder Vermögen des Kindes wird in der Regel auf die staatlichen Leistungen angerechnet. Dazu gehören auch Leistungen aus privaten Versicherungen. Dies sollte aber kein Grund sein, z.B. auf eine ausreichend hohe Kinder-Unfallversicherung zu verzichten.
Wird ein Kind infolge eines Unfalls oder durch schwere Krankheit pflegebedürftig, erhält es Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse. Diese reichen allerdings zumindest bei schwerer Pflegebedürftigkeit meist nicht aus, um alle Kosten zu decken.