Die Eckpunkte für eine Novelle des Gesetzes der Hofabgabeklausel (HAK) stehen fest: Die Große Koalition will Rentnern einen höheren Zuverdienst einräumen (d.h. ein Rückbehalt von bis zu 8 ha), eine Zuschlagsregelung für einen späteren Rentenbezug einführen und die Ansprüche von Ehepartnern verbessern.
Dr. Peter Mehl, Agrarsozial-Experte aus dem Thünen-Institut, ist der Meinung, dass der Entwurf in die richtige Richtung geht: „Die Neugestaltung der Klausel ist ein echter Kompromiss, weil er an der HAK im Grundsatz festhält und zugleich die Möglichkeiten vieler Landwirte in auslaufenden Betrieben erheblich erweitert. Dieser Spagat war nicht einfach.“
Die Koalition will den Entwurf noch vor der Sommerpause vorlegen. Bereits zum 1. Januar 2016 soll das Gesetz in Kraft treten.
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