Die Hofabgabeklausel erhitzt weiter die Gemüter. Kürzlich hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (57) überraschend einen neuen Vorschlag vorgelegt. Danach soll es demnächst möglich sein, den Betrieb weiter zu bewirtschaften und dennoch 50 % des Altersgeldes zu beziehen, wenn der Betriebsleiter das 65. Lebensjahr erreicht hat. Allerdings ist die Teilrente auf höchstens zwei Jahre befristet und es dürfen maximal noch 16 ha bewirtschaftet werden.
Der Vorschlag ist auf geteiltes Echo gestoßen. Der Bund der Deutschen Landjugend begrüßte ihn als „tragfähigen Kompromiss“. Der Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel sprach dagegen von einer „Zumutung und Unverschämtheit“.
Auch die Koalition ist sich offenbar nicht einig. SPD-Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier (60) betonte, dass die SPD weiter für einen Abschlag von 10 % sei, allerdings ohne zeitliche Befristung und ohne Hektarbegrenzung. Für die Union kommt dies „auf keinen Fall in Frage“, wie Franz-Josef Holzenkamp (54) klarstellte. Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff (61) warf dem Minister Etikettenschwindel vor. Schmidt erwecke den Eindruck, die Klausel werde abgeschafft. Faktisch sorge er dafür, dass alles beim Alten bliebe.
Auch bei den Landwirten stehen die beiden Positionen unversöhnlich gegeneinander. Bei einer top agrar online-Umfrage stimmten 56 % der Teilnehmer für die Abschaffung der Klausel. 30 % sind aber auch für die Beibehaltung. Die Teilrente mit Abschlag trifft dagegen kaum auf Interesse bei den Landwirten (s. Übersicht).