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Im Brennpunkt - „Die Risikoausgleichs-rücklage hilft nicht!“

Lesezeit: 3 Minuten

Preiskrisen und Ernteausfälle können auf den Höfen zu erheblichen Liquiditätsengpässen führen. Die vom Deutschen Bauernverband (DBV) mit Nachdruck geforderte steuerliche Risikoausgleichsrücklage beurteilt Prof. Dr. Enno Bahrs von der Universität Hohenheim jedoch skeptisch.


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Herr Prof. Bahrs, warum sind Sie gegen eine Risikoausgleichsrücklage?


Bahrs: Weil sie den Betrieben, die von Preis- und Absatzkrisen am härtesten getroffen werden, nur wenig hilft. Jungland-wirte oder stark investierende Landwirte mit hohem Kapitalbedarf wären doch oft gar nicht in der Lage, eine Liquiditätsrücklage auf einem gesonderten Sparkonto anzulegen, die noch dazu schlecht verzinst wird. Wer das deutsche Steuerrecht kennt, muss zudem befürchten, dass die Rücklage kompliziert, unflexibel und bürokratisch wird.


Welche steuerliche Entlastung könnte ein Durchschnittsbetrieb durch die Rücklage erwarten? Und welche Betriebe würden besonders profitieren?


Bahrs: Würde die Rücklage für die Landwirtschaft ähnlich wie die für die Forstwirtschaft ausgestaltet, hätten insbesondere Unternehmen mit stark schwankenden Einkünften zwischen 20 000 bis 120 000 € Vorteile. Dies waren bisher insbesondere die Veredlungsbetriebe, die sich allerdings auch ohne steuerliche Liquiditätsförderung überdurchschnittlich entwickelt haben.


Zukünftig könnten auch Marktfrucht- und Milchviehbetriebe profitieren, weil auch dort die Einkommen zunehmend stärker schwanken. Unterm Strich würden die Betriebe jährlich einige hundert Euro weniger Einkommensteuer zahlen. Um die Rücklage bilden zu können, müssten die Unternehmer aber sehr liquide sein. Das heißt: Betriebe, die eigentlich gar keine Liquiditäts­engpässe haben, profitieren besonders stark von der Rücklage.


Der DBV hält Ihr Gutachten für zu kurz gesprungen. Er vermisst den systematischen Vergleich mit anderen steuerlichen Instrumenten, die zu einer Glättung der Einkommensschwankungen führen. Ist der Einwand berechtigt?


Bahrs: Wenn es um Ertragsrisiken aufgrund höherer Gewalt zum Beispiel durch Trockenheit oder Überschwemmungen geht, ist die Forderung des Berufsstands durchaus berechtigt. Grundsätzlich ist das Steuerrecht aber nicht das beste Instrument, die Liquidität der Betriebe zu verbessern.


Wenn man es dennoch nutzen will, wären Sonderabschreibungen bzw. Investitionsabzugsbeträge deutlich zielführender als eine Rücklage. Die Wirkungen dieser Instrumente sind mit denen der Risikoausgleichsrücklage vergleichbar, können aber auch von investitionswilligen Landwirten genutzt werden, die keine Rücklage bilden können.


Die globalisierten Agrarmärkte lassen die Einkommen der Bauern immer stärker schwanken. Brauchen wir nicht doch ein Instrument, das die Gewinne gleichmäßiger über mehrere Jahre verteilt?


Bahrs: Eine Glättung der Einkünfte erfolgt bereits dadurch, dass bei der Einkommensteuer die Gewinne aus zwei Wirtschaftsjahren addiert und anschließend halbiert werden. Die progressionsbedingten Mehrbelastungen werden damit im Durchschnitt bereits zu ca. 30 % ausgeglichen.


Aus meiner Sicht sollte geprüft werden, ob zukünftig ein Gewinnausgleich von mehr als zwei Jahren sinnvoll ist. Andere „witterungssensible Branchen“, wie zum Beispiel die Skitouristik, würden derartige Instrumente dann allerdings auch für ihre Bereiche einfordern. Das wäre eine Frage der Steuergerechtigkeit.


Warum wäre ein solches Instrument besser als die Risikoausgleichsrücklage?


Bahrs: Es gleicht den Progressionsnachteil der Landwirtschaft effektiver aus. Auch wenn hier die Tücke ebenfalls im Detail liegt, ist das Instrument transparenter, unkomplizierter und weniger anfällig für rechtliche Auseinandersetzungen.


Vor allem aber erreicht es auch die Landwirte, die keine Risikoausgleichsrücklage bilden können. Die Gesamtheit der landwirtschaftlichen Zukunftsbetriebe könnte gerechter behandelt werden.-sp-

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