Der im Artikel beschriebene Leidensweg der Familie Thomßen zeigt deutlich, wie machtlos man als Anwohner einer Windkraftanlage oder Windparks ist, wenn man durch Schallemissionen gesundheitliche Probleme bekommt. Laut eines Gutachtens wird der zulässige Grenzwert von 115 dB(A) Schallleistungspegel deutlich unterschritten und muss hingenommen werden. 115 dB(A) sind lauter als ein Rockkonzert in 600 m Entfernung! Noch schlimmer sind jedoch die tieffrequenten Brummtöne. Infraschall unter 8 Hz ist weder in der TA Lärm, noch in der DIN 45680 geregelt und kann mit einer nahezu unbegrenzten Schallleistung abgegeben werden. Auch hier hat man als Anwohner schlechte Karten, sollte man dadurch gestört oder gar gesundheitlich beeinträchtigt werden. Die Aussage, dass alle gesetzlichen Grenzwerte einer Windkraftanlage eingehalten oder sogar unterschritten werden, bedeutet deshalb noch nicht, dass keine teils schwerwiegenden gesundheitlichen Beschwerden durch Schall oder Vibrationen für die Anwohner entstehen können.
Martin Högenauer-Lego,Windkraft-Wissen e.V., 84036 Landshut, Bayern